Corona-Krise: Kurzarbeitsmodell verbessert
Kurzarbeit lautet das Wort der Stunde – beim AMS dürfte es wohl sogar das Wort der Minute sein. Tausende Anträge gingen bisher beim österreichischen Arbeitsmarktservice ein. Tatsächlich scheint das Modell also ein wirkvolles Mittel gegen Kündigungen zu sein.
Die Idee klingt jedenfalls vielversprechend: Arbeitgeber können die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter um bis zu 90 Prozent und erhalten dennoch bis zu 90 Prozent ihres bisherigen Nettobezugs. Die Stunden, die der Arbeitnehmer nicht leisten kann, bezahlt das AMS.
Bis dato gab es aber noch einige offene Fragen zum Modell. Viele von ihnen seien nun geklärt, wie es in einer offiziellen Mitteilung heißt. „Wir haben bei der Corona-Kurzarbeit nun weitere offene Punkte geklärt. Damit ist Kurzarbeit einmal mehr das Instrument der Stunde, um Betriebe zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Was bringt das Kurzarbeitsmodell?
Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und unabhängig von der jeweiligen Branche möglich, heißt es aus den Bundesministerien. „Die Kurzarbeitsregeln können für jene Betriebe attraktiv sein, die Personal nur vorübergehend reduziert einsetzen können“, erklärt Gaedke. Zu beachten ist, dass der gesamte Urlaubsanspruch aus vergangenen Jahren konsumiert werden muss, bevor die Kurzarbeit-Regel in Kraft tritt. Das gilt nicht für das laufende Urlaubsjahr. Nach dem aktuellen Modell ist die Kurzarbeit zunächst für maximal drei Monate zulässig.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Fachpersonal wie Steuerberater Klaus Gaedke spricht bei den Ansprüchen von einer sogenannten Nettoersatzrate. „Diese setzt sich aus dem reduzierten Gehalt und der Kurzarbeitsbeihilfe sowie etwaigen AMS-Zuschläge zusammen“, sagt Gaedke. Betroffene Arbeitnehmer kommen so auf eine Auszahlungssumme, die zwischen 80 und 90 Prozent des Nettogehalts liegt. Konkret bedeutet das:
- 80 Prozent Nettoersatzrate, wenn das Bruttoentgelt vor der Kurzarbeit über 2685 Euro liegt,
- 85 Prozent Nettoersatzrate bei Bruttoentgelt unter 2685 Euro und
- 90 Prozent Nettoersatzrate bei einem monatlichen Bruttoentgelt bis 1700 Euro.
Was passiert im Krankenstand?
Konkrete Verbesserungen gibt es nun etwa in Bezug auf Mitarbeiter, die sich während der Kurzarbeit im Krankenstand befinden. Denn auch für die Stunden, die krankheitsbedingt ausfallen, sieht das Modell Beihilfe vom AMS vor.
Ein Beispiel: Ein Unternehmer beantragt für seine Mitarbeiter Kurzarbeit, beispielsweise eine Arbeitsreduktion um 75 Prozent. Konkret arbeitet der Beschäftigte also zehn anstatt normalerweise 40 Stunden. Wird er krank, bezahlt das AMS drei Viertel des Krankenstands. Ein Viertel – nämlich jenes, das der Mitarbeiter weiterhin offiziell beschäftigt ist – zahlt das Unternehmen.
Das Unternehmen zahlt letztlich nur die Arbeitszeit, die es auch erhält.
WKÖ-Präsident Harald Mahrer betont die Vorteile des Kurzarbeitsmodell
„Mit der Corona-Kurzarbeit haben wir ein Modell auf den Weg gebracht, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Krise hilft. Das Unternehmen zahlt letztlich nur die Arbeitszeit, die es auch erhält. Gleichzeitig bleiben die Arbeitsplätze trotz Krise erhalten“, betont Mahrer.
WKÖ rechnet mit vielen Kurzarbeitsmeldungen
„Schon bisher sind wir mit einer Flut an Anfragen von Unternehmen zur Kurzarbeit konfrontiert“, sagt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. „Mit dieser weiteren Verbesserung ist das Modell für die Betriebe einfacher administrierbar.“ Er gehe daher weiterhin von sehr großem Interesse an der Corona-Kurzarbeit aus. Schließlich könne das Modell unabhängig von Branche und Unternehmensgröße angewendet werden. „Das Modell sichert unsere Unternehmen und die Arbeitsplätze ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was unser gemeinsames Ziel ist“, erklärt Kopf.
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