Bayern: Corona-Lockerungen für Kneipen und Diskotheken
Corona-Krise trifft Bars und Diskotheken besonders hart
Zwei Monate ohne Gäste und Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie – das hinterlässt langzeitige finanzielle Spuren in der Gastronomie. Nicht nur Restaurants und Hotels sind von den prekären wirtschaftlichen Folgen betroffen, sondern auch Bars und Tanzlokale, für die es lange keine Perspektive gab.
Neue Regelung widerrufen
Bereits vergangene Woche erhofften sich Lokalbetreiber eine Besserung der coronabedingten Situation. Denn eine Meldung des bayrischen Wirtschaftsministeriums sorgte für Aufsehen unter Bar- und Diskothekenbetreibern. Es wurde mitgeteilt, dass für Schankwirtschaften und Diskotheken die Öffnung der Räumlichkeiten für private Veranstaltungen wieder möglich sei. Zum Leidwesen der gesamten Tourismusbranche wurde das Schreiben jedoch am selben Tag von einem Sprecher der bayrischen Staatskanzlei widerrufen, wie verschiedene Medien berichteten.
Lichtblick: Private Veranstaltungen wieder erlaubt
Während die Rücknahme der Regelungen vergangenen Woche für Aufsehen und Verwirrung sorgte, gibt es nun doch Hoffnung für Bar- und Diskothekenbetreiber: In Bars und Tanzlokalen dürfen trotz des Widerrufs der letzten Woche private Veranstaltungen abgehalten werden. Die Schankwirtschaft und das Öffnen von Diskotheken unter normalen Umständen bleiben jedoch weiterhin untersagt, wie die Tageskarte berichtet.
Zu den Regelungen für Nachtlokale geht’s hier.