Booking.com in Bedrängnis
Der Grund für die Klage ist die so genannte Bestpreisklausel.Durch diese darf das Internet-Buchungsportal als Vertriebspartner der Hotels immer den günstigsten Zimmerpreis anbieten. „Es soll in der Hoheit des Betriebes liegen, die Freiheit zu haben, welchen Preis er wann vergibt“, so der Generalsekretär der österreichischen Hotelvereinigung. Die Hoteliers wollen die Zimmerpreise selbst aktiv steuern und anpassen. Im Moment dürfen die Preise von Booking.com auf der eigenen Hotel-Homepage nicht unterboten werden.
Die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich sieht die Situation folgendermaßen: „Wir wollen gleiche Bedingungen, damit wir die gleiche Flexibilität haben, kurzfristig Preisaktionen zu machen“. In Deutschland und Frankreich ist die Bestpreisklausel bereits seit Ende letzten Jahres verboten. Ob die Klage gegen Booking.com durchgeht, entscheide sich Anfang des kommenden Quartals. Laut dem Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung dauere es zwei Jahre, bis das Kartellgericht zu einer Entscheidung käme.
Booking.com ist laut eigenen Angaben das weltweit führende Hotelreservierungsportal im Internet. Täglich werden 950.000 Übernachtungen auf der Website des Unternehmens gebucht.