Lockdown in Österreich trifft Gastronomie und Hotellerie mit voller Härte
UPDATE (01.11, 19:01 Uhr)
Folgende Erleichterungen bei der Kurzarbeit der Phase 3 konnten heute Nachmittag für die von den COVID -Schließungen betroffenen Unternehmen durchgesetzt werden:
- Die Arbeitszeitreduktion auf bis zu 0 % ist möglich. Betroffene Mitarbeiter werden weiterhin 80-90% ihres Nettoeinkommens erhalten
- Rückwirkung: Das verbesserte Modell der Kurzarbeit kann im Laufe des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1.11. beantragt werden.
- Bereits beantragte Kurzarbeit muss nicht neuerlichen beantragt werden
- Erleichterungen bei der Beantragung und Rückmeldung innerhalb von 72 Stunden
- Die von der Trinkgeldpauschale umfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zusätzlich 100 EUR als Corona-Prämie – dies wird im November vom AMS ausbezahlt.
UPDATE (31.10, 16:49 Uhr)
Bundeskanzler Kurz hat in einer Pressekonferenz bestätigt, was bereits seit gestern medial berichtet wurde. Die unten angeführten Punkte treten mit Dienstag, 3. November um 00:00 Uhr in Kraft. Aufatmen dürfen Unternehmer, die für den November mit bis zu 80 Prozent Umsatzentschädigung rechnen können. Ähnlich wie im Deutschen Modell, das im Vergleich 75 Prozent Umsatzentschädigung vorsieht, kann der Antrag direkt über Finanz Online gestellt werden. Die Bundesregierung arbeitet auf Hochtouren an einer unbürokratischen Abwickelung, allerdings muss – wie in Deutschland – die EU die Gelder absegnen. Betriebe dürfen aber keine Mitarbeiter kündigen, um die Entschädigungen beantragen zu können. Dafür wurde auch das Kurzarbeit-Modell adaptiert und Mitarbeiter können ab nächster Woche auf null Prozent gestellt werden, um die Unternehmer weiter zu entlasten.
Für Betriebe, die im November 2019 über 800.000 Euro Umsatz generiert haben, wird derzeit an einer Lösung gearbeitet. Gleiches gilt auch für Betriebe, die entweder letztes Jahr noch nicht offen bzw. geschlossen hatten.
Die Maßnahmen im Detail:
Wirtschaftliche Maßnahmen
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen werden die Kurzarbeit verbessert und Umsatzausfälle kompensiert.
Umsatzentschädigungen
- Unternehmen, die unmittelbar von den Einschränkungen der Verordnung betroffen sind, werden unterstützt.
- Der Umsatzausfall im November 2020 wird mit bis zu 80 % des Umsatzes vom Vorjahresmonat (November 2019) kompensiert.
- Die Entschädigung soll unbürokratisch über FinanzOnline abgewickelt werden.
- Für Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahresmonat (November 2019) bei mehr als 800.000 Euro gelegen hat, wird derzeit an EU-konformen Lösungen gearbeitet.
Kurzarbeit
- Seit 1. Oktober 2020 kann die Kurzarbeit für maximal sechs Monate beantragt werden.
- Die Unterschreitung der derzeit vorgesehenen Mindestarbeitszeit von 30 Prozent ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Für weitere Adaptierungen ist die Regierung in Gesprächen mit den Sozialpartnern.
- Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens.
- Die ausgefallenen Arbeitsstunden können für Weiterbildungen genutzt werden. Die Weiterbildungskosten werden vom AMS gefördert. · Nützliche Links: Infos der WKO, Infos des AMS, Detaillierte Ausfüllhilfe für die Antragstellung als Video.
Die Maßnahmen
Einzig Betriebskantinen sowie Schul- und Krankenhaus-Verpflegung dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Im Gegensatz zum ersten Lockdown im März bedeuten die geplanten Verordnungen diesmal aber auch einen gewaltigen Einschnitt in das Privatleben sowie eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20:00 und 06:00 Uhr. Ausnahmen gelten nur bei folgenden Gründen:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- berufliche Zwecke, sofern das erforderlich ist
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
Massive Einschnitte auch im Privatleben
Auch die Benützung öffentlicher Verkehrsmitteln ist nur in den oben angeführten Ausnahmefällen gestattet. Hotel-Gäste, die sich zum zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch in Hotels befinden, dürfen den gebuchten Zeitraum auch noch bleiben. Ausnahmen gibt es laut dem aktuellen Entwurf auch für Hotel-Gäste, die beruflich gebucht haben.
Grund für diese massiven Einschnitte in das öffentliche und private Leben sind die explosionsartigen Neuinfektionen, die aktuell ganz Europa in Atem halte. Wie lange dieser Lockdown anhalten wird, steht noch nicht fest. Wahrscheinlich ist es aber, dass die Maßnahmen bis Ende November gelten. Sollten sich die Infektionszahlen aber danach noch immer nicht beruhigt haben, droht eine Verlängerung.
Exklusiv haben wir für euch den geplanten Gesetzesentwurf unten angeführt. Die offizielle Pressekonferenz der Österreichischen Bundesregierung ist für morgen am frühen Nachmittag angesetzt.
UPDATE (01.11, 19:01 Uhr)
Folgende Erleichterungen bei der Kurzarbeit der Phase 3 konnten heute Nachmittag für die von den COVID -Schließungen betroffenen Unternehmen durchgesetzt werden:
- Die Arbeitszeitreduktion auf bis zu 0 % ist möglich. Betroffene Mitarbeiter werden weiterhin 80-90% ihres Nettoeinkommens erhalten
- Rückwirkung: Das verbesserte Modell der Kurzarbeit kann im Laufe des Novembers auch rückwirkend für Start mit 1.11. beantragt werden.
- Bereits beantragte Kurzarbeit muss nicht neuerlichen beantragt werden
- Erleichterungen bei der Beantragung und Rückmeldung innerhalb von 72 Stunden
- Die von der Trinkgeldpauschale umfassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zusätzlich 100 EUR als Corona-Prämie – dies wird im November vom AMS ausbezahlt.
UPDATE (31.10, 16:49 Uhr)
Bundeskanzler Kurz hat in einer Pressekonferenz bestätigt, was bereits seit gestern medial berichtet wurde. Die unten angeführten Punkte treten mit Dienstag, 3. November um 00:00 Uhr in Kraft. Aufatmen dürfen Unternehmer, die für den November mit bis zu 80 Prozent Umsatzentschädigung rechnen können. Ähnlich wie im Deutschen Modell, das im Vergleich 75 Prozent Umsatzentschädigung vorsieht, kann der Antrag direkt über Finanz Online gestellt werden. Die Bundesregierung arbeitet auf Hochtouren an einer unbürokratischen Abwickelung, allerdings muss – wie in Deutschland – die EU die Gelder absegnen. Betriebe dürfen aber keine Mitarbeiter kündigen, um die Entschädigungen beantragen zu können. Dafür wurde auch das Kurzarbeit-Modell adaptiert und Mitarbeiter können ab nächster Woche auf null Prozent gestellt werden, um die Unternehmer weiter zu entlasten.
Für Betriebe, die im November 2019 über 800.000 Euro Umsatz generiert haben, wird derzeit an einer Lösung gearbeitet. Gleiches gilt auch für Betriebe, die entweder letztes Jahr noch nicht offen bzw. geschlossen hatten.
Die Maßnahmen im Detail:
Wirtschaftliche Maßnahmen
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen werden die Kurzarbeit verbessert und Umsatzausfälle kompensiert.
Umsatzentschädigungen
- Unternehmen, die unmittelbar von den Einschränkungen der Verordnung betroffen sind, werden unterstützt.
- Der Umsatzausfall im November 2020 wird mit bis zu 80 % des Umsatzes vom Vorjahresmonat (November 2019) kompensiert.
- Die Entschädigung soll unbürokratisch über FinanzOnline abgewickelt werden.
- Für Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahresmonat (November 2019) bei mehr als 800.000 Euro gelegen hat, wird derzeit an EU-konformen Lösungen gearbeitet.
Kurzarbeit
- Seit 1. Oktober 2020 kann die Kurzarbeit für maximal sechs Monate beantragt werden.
- Die Unterschreitung der derzeit vorgesehenen Mindestarbeitszeit von 30 Prozent ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Für weitere Adaptierungen ist die Regierung in Gesprächen mit den Sozialpartnern.
- Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens.
- Die ausgefallenen Arbeitsstunden können für Weiterbildungen genutzt werden. Die Weiterbildungskosten werden vom AMS gefördert. · Nützliche Links: Infos der WKO, Infos des AMS, Detaillierte Ausfüllhilfe für die Antragstellung als Video.
Die Maßnahmen
Einzig Betriebskantinen sowie Schul- und Krankenhaus-Verpflegung dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Im Gegensatz zum ersten Lockdown im März bedeuten die geplanten Verordnungen diesmal aber auch einen gewaltigen Einschnitt in das Privatleben sowie eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20:00 und 06:00 Uhr. Ausnahmen gelten nur bei folgenden Gründen:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- berufliche Zwecke, sofern das erforderlich ist
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
Massive Einschnitte auch im Privatleben
Auch die Benützung öffentlicher Verkehrsmitteln ist nur in den oben angeführten Ausnahmefällen gestattet. Hotel-Gäste, die sich zum zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch in Hotels befinden, dürfen den gebuchten Zeitraum auch noch bleiben. Ausnahmen gibt es laut dem aktuellen Entwurf auch für Hotel-Gäste, die beruflich gebucht haben. Grund für diese massiven Einschnitte in das öffentliche und private Leben sind die explosionsartigen Neuinfektionen, die aktuell ganz Europa in Atem halte. Wie lange dieser Lockdown anhalten wird, steht noch nicht fest. Wahrscheinlich ist es aber, dass die Maßnahmen bis Ende November gelten. Sollten sich die Infektionszahlen aber danach noch immer nicht beruhigt haben, droht eine Verlängerung.
Der Entwurf exklusiv
Exklusiv haben wir für euch den geplanten Gesetzesentwurf unten angeführt. Die offizielle Pressekonferenz der Österreichischen Bundesregierung ist für morgen am frühen Nachmittag angesetzt.