„Hans im Glück“ – Erneut Streit im Burger-Paradies
The Show must go on
Seit nun über einem Jahr zerren sich die beiden Burgerketten „Hans im Glück“ und „Peter Pane“ abwechselnd gegenseitig vor Gericht. Ehemaliger Franchisenehmer Paniceus bringt diesmal den Stein ins Rollen und will die außerordentliche Kündigung des Franchisevertragsverhältnisses gerichtlich klären. Diese hatte „Hans im Glück“ im Oktober 2015 gegenüber der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH ausgesprochen. Soll sie nun für unwirksam erklärt werden? Paniceur klagt über Schäden im Wert von 4,2 Mio. Euro. Die Entscheidung liegt beim Landgericht München I, welches jedoch zu keinem Ergebnis kommt. „Peter Pane“ sieht sich dennoch als Gewinner.
Ob „Peter Pane“ nun zum Gegenschlag ausholt oder fordert „Hans im Glück“ die Schadensersatzansprüche von 9,3 Millionen Euro? Und waren da nicht noch die Kosten für die Restaurant-Umbauten? Das Landgericht München I appelliert nun an die Streithähne, ein gerichtliches Mediationsverfahren abseits des Rechtsstreits aufzunehmen. Vielleicht endet die (Streit-)Geschichte um „Hans im Glück“ bald in einem Happy End …
Was bisher geschah
Seit dem Eilverfahren im Mai 2016 steht es 1:0 für „Hans im Glück“. Streitthema war die Ähnlichkeit der Einrichtung der beiden Burgerrestaurants. „Hans im Glück“ beschwerte sich vor Gericht über die Raumgestaltung und sahnte die Zustimmung des Richters ab. Der Franchisenehmer hätte die „Hans im Glück“-Restaurants unter neuem Namen weitergeführt. „Peter Pane“-Chef Patrick Junge wollte das natürlich nicht auf sich sitzen lassen, was den erneuten Streit begründet.
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