Höhere Löhne für Gastro-Mitarbeiter: Mindestlohn in Deutschland soll auf über 10 Euro steigen
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis Mitte 2022 über die Marke von zehn Euro steigen – aber zuerst nur in kleineren Schritten. Das empfiehlt die zuständige Kommission in einem am Dienstag vorgelegten Beschluss, der auch der schwierigen Lage wegen der Corona-Krise Rechnung tragen soll.
„Gute Nachricht für zwei Millionen Arbeitnehmer“
Die untere Absicherung für Geringverdiener soll demnach von jetzt 9,35 Euro in vier Stufen auf bis zu 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis Mitte 2022 über die Marke von zehn Euro steigen – aber zuerst nur in kleineren Schritten. Das empfiehlt die zuständige Kommission in einem am Dienstag vorgelegten Beschluss, der auch der schwierigen Lage wegen der Corona-Krise Rechnung tragen soll.
„Gute Nachricht für zwei Millionen Arbeitnehmer“
Die untere Absicherung für Geringverdiener soll demnach von jetzt 9,35 Euro in vier Stufen auf bis zu 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden. Als erstes Plus kommt zum 1. Januar 2021 aber vorerst ein leichter Anstieg auf 9,50 Euro. Das Votum in dem Gremium, dem Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft angehören, fiel einstimmig.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sprach von einer guten Nachricht für rund zwei Millionen Arbeitnehmer. Er kündigte an, die Empfehlung über eine Verordnung verbindlich machen zu wollen. Der Anfang 2015 eingeführte Mindestlohn sei eine Erfolgsgeschichte, die aber fortgeschrieben werden müsse. Im Herbst wolle er deshalb Vorschläge für eine Reform machen. „Der Mindestlohn darf nicht abgehängt werden.“ Heil verwies darauf, dass die Lohnuntergrenze derzeit bei nur 46 Prozent des Durchschnittseinkommens liege. Die Richtmarke von 12 Euro sei deshalb „eine gute Orientierung“.
In vier Schritten auf bis zu 10,45 Euro
Konkret soll der Mindestlohn nun in einer ersten Stufe zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro steigen. Zum 1. Juli 2021 soll eine zweite kleine Anhebung auf 9,60 Euro folgen, zum 1. Januar 2022 eine dritte auf 9,82 Euro. Die vierte Stufe sieht dann zum 1. Juli 2022 eine Anhebung auf 10,45 Euro vor. Dies soll auch die Ausgangsbasis für die dann folgende nächste Anpassung sein.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro brutto pro Stunde eingeführt. Zuletzt hatte es eine Anhebung in zwei Stufen gegeben: auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und auf die jetzigen 9,35 Euro zum 1. Januar 2020.