Nach scharfer Kritik: Booking.com zahlt Corona-Hilfen zurück
Die Buchungswebsite Booking.com sorgte in den vergangenen Wochen für heftige Diskussionen: Nach einer Veränderung der Vergütungsregeln hat der Online-Gigant Boni in Millionenhöhe verteilt – nachdem er staatliche Corona-Hilfen in Höhe von über 100 Millionen Euro bekommen hatte, nebst drei Milliarden Euro an Krediten im vergangenen Jahr. Jetzt zahlt Booking 110 Millionen Dollar zurück, 78 davon an die Niederlande, den Hauptsitz des Unternehmens.
Die Buchungswebsite Booking.com sorgte in den vergangenen Wochen für heftige Diskussionen: Nach einer Veränderung der Vergütungsregeln hat der Online-Gigant Boni in Millionenhöhe verteilt – nachdem er staatliche Corona-Hilfen in Höhe von über 100 Millionen Euro bekommen hatte, nebst drei Milliarden Euro an Krediten im vergangenen Jahr. Jetzt zahlt Booking 110 Millionen Dollar zurück, 65 davon an die Niederlande, den Hauptsitz des Unternehmens.
Laut der niederländischen Nachrichtenseite NOS wird das Unternehmen 65 Millionen Euro an NOW-Unterstützungen zurückzahlen. „Wir haben die Debatte in der niederländischen Gesellschaft in den letzten Tagen aufmerksam verfolgt, nehmen dies sehr ernst und sind uns der Sensibilität dieses Themas bewusst“, heißt es vonseiten der Buchungsplattform.
Die Debatte um den fragwürdigen Umgang des Unternehmens mit staatlichen Hilfen war entbrannt, nachdem bekannt wurde, dass die Gesamtvergütung für den dreiköpfigen US-Vorstand der Muttergesellschaft Booking.com sich im vergangenen Jahr auf umgerechnet über 28 Millionen Euro belief. Gleichzeitig habe das Unternehmen laut Medienberichten tausende Mitarbeiter entlassen.
NL-Arbeitsminister hält Entscheidung für „gerechtfertigt“
Der scheidende Arbeitsminister Wouter Kolmees hielt die Entscheidung für „gerechtfertigt und vernünftig“. Er und Finanzminister Hoekstra appelierten nun auch an andere Unternehmen, die sich aus der Pandemie erholt haben, Gelder zurückzuzahlen.
Booking hat in Deutschland kürzlich einen Rechtsstreit verloren. Dem Urteil zufolge dürfen Buchungsportale ihren Partnerhotels in Deutschland nicht verbieten, auf ihrer eigenen Internetseite Zimmer günstiger anzubieten. Eine solche Klausel sei nicht Wettbewerbs-gerecht.