Verbot von Heizpilzen im Winter

Die im Winter begehrten Heizpilze dürfen von Münchner Gastronomen lediglich während der Sommerzeit aufgestellt werden. Warum? Umweltschutz und Gästekomfort.
Dezember 20, 2017 | Fotos: Shutterstock

Klirrende Kälte, Wind und Schneefall hält viele nicht davon ab, es sich auf den Weihnachtsmärkten gemütlich zu machen. Um das Wohlbefinden ihrer Gäste zu steigern, stellen Wirte Heizpilze auf. Damit ist jetzt Schluss! Denn in vielen Städten sind die Heizstrahler bereits verboten. In Münchens städtischen Richtlinien für Sondernutzung steht zum Beispiel, so die Süddeutsche Zeitung, dass Heizstrahler nur während der Sommerzeit und nicht im Winter verwendet werden sollen.
Auch Thomas Böhles Vorschlag auch an kälteren Tagen Heizpilze strahlen lassen zu dürfen, lehnt der Stadtrat ab und es bleibt beim Heizverbot im Winter.

Verbot von Heizpilzen

Wenn’s draußen kalt ist …

… ist’s in den Stuben leer. So wird das Verbannen von Heizstrahlern argumentiert. Und auch die genehmigte Zahl an Stellplätzen und Gästetoiletten ist jenen ein Dorn im Auge. Denn regelmäßig soll es in Wirtsstuben chaotisch zugehen, da diese für das Mehr an Gästen, die draußen unter den Wärmelampen stehen, nicht ausgerichtet sind.

Vor allem Umweltschützern sind die Heizpilze ein Dorn im Auge: Die Beheizung freier Winterluft sei überflüssig. Des Weiteren soll das Klima sich sowieso auf lange Sicht so verändern, dass Heizstrahler ohnehin überflüssig werden.

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