Wiesbadener Hotelnomade zu drei Jahren Haft verurteilt
Zwei Jahre lang lebte der Mann gemeinsam mit Frau und Hund im Hotel Nassauer Hof. Bis auf eine anfängliche Anzahlung beglich er aber weder Nächtigungen noch Zusatzleistungen. Das Hotel blieb auf Rechnungen in Höhe von mehr als 200.000 Euro sitzen. Nachdem er rausgeworfen wurde, wiederholte er seinen Betrugsversuch in einem zweiten Hotel.
Nun bekommt der Angeklagte zwar freie Kost und Logis, aber nicht in einem Luxushotel. Das Wiesbadener Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Betrugs in zwei Fällen.
Zwei Jahre lang lebte der Mann gemeinsam mit Frau und Hund im Hotel Nassauer Hof. Bis auf eine anfängliche Anzahlung beglich er aber weder Nächtigungen noch Zusatzleistungen. Das Hotel blieb auf Rechnungen in Höhe von mehr als 200.000 Euro sitzen. Nachdem er rausgeworfen wurde, wiederholte er seinen Betrugsversuch in einem zweiten Hotel.
Nun bekommt der Angeklagte zwar freie Kost und Logis, aber nicht in einem Luxushotel. Das Wiesbadener Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Betrugs in zwei Fällen.
Die ehemalige Hoteldirektorin, die während der Gerichtsverhandlung nicht auf Medienanfragen antwortete, sagte als Zeugin vor Gericht aus: „Er hat uns als Unternehmen erpresst.“ Seit Beginn seines Aufenthalts beschwerte er sich wiederholt über angebliche Hygienemängel und drohte, schlechte Bewertungen zu hinterlassen oder sich mit den Beschwerden an die Presse zu richten. Erst ein neuer Hoteldirektor setzte das Ehepaar vor die Tür.
Danach zog der Angeklagte für vier Monate in ein anderes Hotel in derselben Stadt. Dort betrug der Schaden laut Staatsanwaltschaft gut 1600 Euro. Der Betrugsfall ist in seiner Art nicht einzigartig, sticht aber durch seine Frechheit heraus. „So einen dreisten Betrüger-Fall habe ich noch nie gehabt“, so die Richterin.
Zechprellerei kommt in Deutschland nicht selten vor. Der vorliegende Fall sticht durch den hohen Schaden ins Auge, die Polizei registriert Vorkommnisse dieser Art jedoch einige tausendmal im Jahr. In besonders schweren Fällen von Einmietbetrug drohen sechs Monate bis zu zehn Jahre Haft. Ganz können sich Betrügereien wohl nicht verhindern lassen, aber man kann es den Übeltätern schwer machen, indem man die Angaben der Gäste beim Check-in genau überprüft. Längere Aufenthalte sollten mit Teilzahlungen beglichen werden.