Wohlfahrt klagt die Traube Tonbach

Der ehemalige 3-Sternekoch Harald Wohlfahrt klagt gegen seinen Arbeitgeber Traube Tonbach auf Weiterbeschäftigung als Küchenchef.
Juli 14, 2017 | Fotos: Wolfgang Hummer

Negativer Paukenschlag

Erst schien die Übergabe der lebenden Schwarzwaldstuben-Legende Harald Wohlfahrt an seinen langjährigen Sous Chef Torsten Michel wohldurchdacht und langfristig geplant. Dieser Eindruck ist seit heute gewaltig ins Wanken geraten. Denn eine Meldung rauscht durch den Blätterwald, die für ordentlich Zündstoff sorgt: Harald Wohlfahrt verklagt seine ehemalige Wirkungsstätte, die Traube Tonbach in Baiersbronn.
Wohlfahrt vs. Traube Tonbach

Harald Wohlfahrt (li.) und Heiner Finkbeiner (re.)

Der Grund? Laut Arbeitsgericht Pforzheim hat Hotelinhaber Heiner Finkbeiner dem seit 25 Jahren mit drei Michelin-Sternen ausgezeichneten Küchenchef am 2. Juli ein Schreiben überreicht, die Wohlfahrts neue Tätigkeit als die eines „kulinarischen Direktors“ definierte. Aber kurz danach soll Finkbeiner Wohlfahrt angewiesen haben, die Räumlichkeiten der Schwarzwaldstube nicht mehr zu betreten.
Wohlfahrt reichte in Folge beim Arbeitsgericht Pforzheim einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen seinen Arbeitgeber ein. Damit möchte der 61-Jährige nun erreichen, weiter als Küchenchef der Schwarzwaldstube beschäftigt zu werden.

Wenn sich zwei streiten, leidet der Dritte

Im einstweiligen Verfügungsverfahren prüft nun das Arbeitsgericht, ob dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Weiterbeschäftigung zusteht. Außerdem muss das Gericht ermitteln, ob ein Verfügungsgrund vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass die Sache so eilbedürftig ist, dass dem Kläger ein Abwarten des normalen arbeitsgerichtlichen Verfahrens nicht zumutbar ist. Nur wenn beide Voraussetzungen vorliegen, kann das Gericht dem Antrag stattgeben und den Beklagten entsprechend verurteilen.
Von Seiten der Traube gab es kein offizielles Statement mit der Begründung, „dass es ein laufendes Verfahren gibt, zu dem man nichts sagen kann.“ Auch von Harald Wohlfahrt hört man zu der Causa nichts, außer dass „sich alles anders entwickelt habe, als geplant“, wie er in deutschen Medien zitiert wird.
Die Angelegenheit soll am Dienstag, dem 25. Juli, vor dem Arbeitsgericht in Pforzheim entschieden werden. Auf den Ausgang darf man gespannt sein, aber eines steht schon jetzt fest: Schade für Torsten Michel, dass ihm der Start in der Schwarzwaldstube derart vermiest wurde. Denn es steht außer Frage, dass er diese Position sicher mit Bravour gemeistert hätte.

Top Arbeitgeber


KOSTENLOS MEMBER WERDEN
UND UNZÄHLIGE VORTEILE genießen

  • Insights aus der Gastro-Szene, ganz ohne Bullshit.
  • Personalisierte Jobvorschläge & die besten Jobs aus der ganzen Welt
  • Alle Online-Artikel lesen & Zugriff auf das Rolling Pin-Archiv
  • VIP-Einladungen zu ROLLING PIN-Events und vieles mehr…