Der Kriterienkatalog


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Wir haben über 1.000 Mitarbeiter:innen der Gastronomie und Hotellerie befragt, welche Leistungen und Benefits für sie einen Top-Arbeitgeber auszeichnen.

Jede dieser Kriterien haben wir gemeinsam mit einem auf Arbeitsplatzforschung spezialisierten Unternehmen, eine bestimmte Wertigkeit / Punkteanzahl zugeordnet.

Die Kriterien der Analyse umfassen über 50 Punkte wie zB:

* Wie hoch ist die ø Überzahlung des Kollektivertrages/Tarifvertrages?
* Wie sieht das Trinkgeldsystem aus?
* Wie viele Tage vorher wird der Dienstplan verbindlich zugeteilt?
* Gibt es eine Verpflegung? Wie hoch ist der Unkostenbeitrag dafür?
* Gibt es Aus- & Weiterbildungsangebote? Wie sehen diese aus?

FAQ

Wie viel % der Kriterien muss ich erreichen um das Gütesiegel Top-Arbeitgeber zu erreichen?
Wir fragen über 50 verschiedene Kriterien ab. Wenn man wirklich alle Leistungen und Benefits zu 100% erfüllen würde, könnte man max. 1460 Punkte erreichen. Dies ist aber äußerst unwahrscheinlich. Daher haben wir festgelegt, dass alle Betriebe welche mindestens 80% der möglichen max. Punkteanzahl erreichen, das Siegel Top-Arbeitgeber verdient haben.
Gibt es ein Ranking unter allen Top-Arbeitgebern?
Nein! Es gibt kein Ranking. Alle Betriebe welche mind. 80% der möglichen Punkteanzahl erreichen, werden als Top-Arbeitgeber ausgezeichnet. Ungeachtet dessen, ob sie 80,1% oder 100% der max. Punkteanzahl erreicht haben. Jeder Betrieb sieht im Benchmarkbericht aber, wieviele Punkte er erhalten hat, wie sich seine Punkte zusammensetzen und wie er ihm Vergleich zu anderen Betrieben – welche natürlich vollkommen anonymisiert sind – performt.
Welche Wertigkeit haben die einzelnen Kriterien?
Wir haben mit einem unabhängigen Unternehmen für Arbeitsplatzforschung, jede einzelne Leistung auf einen kaufmännischen Wert umgerechnet. So ist zB. eine überkollektivvertragliche/übertarifvertragliche Bezahlung um 20% doppelt soviel wert als eine nur 10% Überzahlung. Ein wirklich umfangreiches Aus- & Weiterbildungsprogramm, jedoch mehr als eine 10%-ige Überzahlung des Kollektivvertrags. Wie viele Punkte das Aus- & Weiterbildungsprogramm hat, hängt jedoch wieder von der Qualität ab.
Was ist wenn ich Kriterien oder Benefits anbiete, welche im Kriterienkatalog nicht abgefragt werden?
Dafür haben wir natürlich eine Möglichkeit geschaffen, welches unser Audit-Team nach einem nachvollziehbaren Schema bewerten kann.
Wer vergibt die Punkte?
Wir haben ein 4-köpfiges, ausgebildetes Audit-Team welches jede Punktevergabe im 4-Augenprinzip durchführt und durch einen Supervisor kontrolliert wird.
Welche Leistungen muss ich nachweisen?
Du übersendest uns einfach die Nachweise für diese Leistungen und Benefits, welche du aktuell anbietest.
Wie muss ich die bestehende Leistungen nachweisen?
Wir wollen es Dir so einfach wie möglich machen. Sende uns ein PDF, eine Word-Datei oder Fotos oder anderes. Mache den Nachweis einfach so, wie wenn ein Bewerber dich danach fragen würde.
Wie muss die Bestätigung für eine Überkollektivvertragliche/Übertarifverträgliche Bezahlung aussehen?
Hierfür bekommst Du von uns ein Formular, auf welchem dein Steuerberater bestätigen muss, wieviel Du im ø Überkollektivvertraglich/Übertarifverträglich bezahlst. Wir brauchen keine Lohnsumme o.ä.. es genügt der Prozentsatz über alle Mitarbeiter gerechnet. Der Aufwand deines Steuerberaters wird max. 30 Minuten betragen.
Was ist wenn ich gewisse Benefits nicht anbiete?
Du musst uns nur Nachweise zu Benefits und Leistungen senden, welche auch Du anbietest.
Aber keine Angst. Es wird nahezu kein Betrieb alle möglichen Leistungen und Benefits anbieten. Es genügen 80% der max. Punkteanzahl für die Erreichung des Gütesiegels. Wenn Du deinen Mitarbeiter:innen zB. keinen Zugang zu einem SPA oder Fitnessbereich anbietest, weil Du gar keinen hast, ist dieser Punkt sicher nicht Kriegsentscheidend. Es gibt Leistungen, welche jeder Betrieb anbieten kann und höher bewertet sind, weil Mitarbeiter:innen diese mehr schätzen als andere Benefits.
Wer hat Zugriff auf die von mir übersendeten Unterlagen?
Es hat nur unser 4-köpfiges Audit-Team Zugriff auf deine Unterlagen. Die Unterlagen jedes Betriebes werden in separaten Dateiordnern auf einem von außen nicht erreichbaren Hochsicherheitsserver gespeichert.
Was passiert mit meinen Unterlagen nach dem Audit?
Deine Unterlagen werden solange deine Auszeichnung gilt (365 Tage nach der Verleihung) gespeichert und dann unwiderruflich gelöscht.
Wieviel Zeit muss ich für das Audit in Summe kalkulieren?
Eine gute Frage. Wenn Du alle Unterlagen griffbereit hast 1 bis max. 2 Stunden.
Wer muss / kann die Nachweise übersenden?
Am besten nennst Du eine Person, welche Zugriffe auf alle deine Unterlagen hat und uns bei Rückfragen auch schnell eine Antwort geben kann.
Ruft ihr Mitarbeiter an?
Nein. Das Gütesiegel deckt keine Momentaufnahme über die Mitarbeiter:innenzufriedenheit ab sondern wägt nur Fakten ab. Wir kommunizieren nur mit der von dir genannten Person.
Wie lange gilt die Auszeichnung?
Die Auszeichnung gilt 365 Tage lang, vom Zeitpunkt der feierliche Übergabe gerechnet.
Wann erfahre ich, ob ich das Audit geschafft habe und Top-Arbeitgeber bin?
Damit Du dich so früh als möglich auf die feierliche Auszeichnung vorbereiten kannst, informieren wir dich so rasch als möglich. Je früher du uns die Unterlagen sendest, desto früher können wir dich informieren. Spätestens jedoch 2 Wochen nach Unterlagen-Annahmeschluss.
Erfährt jemand davon, wenn ich das Gütesiegel nicht erreichen würde?
Nein. Das wissen nur dein Audit-Betreuer und Du.
Was ist wenn ich das Gütesiegel nächstes Jahr wieder haben möchte?
Das Gütesiegel verlängert sich nicht automatisch. Wir bitten dich, dass Du dich ganz normal wieder zum Audit anmeldest und uns deine aktuellen Unterlagen zu den vielleicht adaptierten Leistungen und Benefits zusendest.
Wieviele Personen darf ich zur Verleihung mitbringen?
Jeder Betrieb der sich zum Audit anmeldet erhält – unabhängig ob er die Kriterien für das Gütesiegel „Top-Arbeitgeber“ erreicht, erhält Tickets für das ganze Team welche für alle 2 Tage der Rolling Pin.Convention gelten .– und auf welcher am 1. Tag die feierliche Ehrung der „Top-Arbeitgeber“ stattfindet.
Wie läuft die Auszeichnung ab?
Die Ehrung wird am 1. Tag der Rolling Pin.Convention stattfinden.
Vor der Ehrung laden wir alle Top-Arbeitgeber zu einem „Come-Together“ hinter die Bühne ein. Nach einer feierlichen Eröffnung bitten wir pro Top-Arbeitgeber zwei Personen auf die Stage wo sie unter tosendem Applaus von hunderten Zuschauern ihre Auszeichnung entgegennehmen können. Um den Erfolg auch gebührend zu feiern, sind alle Top-Arbeitgeber zur großen Aftershow-Party eingeladen. Diese Einladung gilt für die 10 Personen pro Betrieb, sowie alle Betriebe, die sich zum Audit angemeldet haben und es diesmal (noch) nicht geschafft haben.
Wer betreut mich nach dem Audit weiter?
Du erhältst nach dem Audit einen persönlichen Recruiting Experts, welcher dich das ganze Jahr in der Umsetzung deiner Marketing- & Promotiontätigkeiten, welche inkludiert sind, optimal betreut.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten betragen € 2.980,00 pro Standort und inkludieren das Audit sowie die umfangreichen Marketing- & Promotionaktivitäten von Rolling Pin, welche dazu dienen, dich als Top-Arbeitgeber zu promoten und hochwertige Bewerbungen zu genieren.
Was ist wenn ich mehrere Betriebe, Brands oder Standorte habe?
Dann werden wir für dich eine individuelle Lösung finden. Bitte sende dazu einfach ein EMail an audit@rollingpin.com.
Wie kann ich mich anmelden?
Klicke einfach auf den Button „Anmelden“ und Du erhältst automatisch alle Unterlagen.

VERBINDLICHE ANMELDUNG

 

Alle Unternehmen erhalten nach ihrer Anmeldung den Kriterienkatalog sowie einen genauen Leitfaden.
Sehr gerne steht unser Audit-Team bei Fragen unter audit@rollingpin.com persönlich zur Verfügung.

Anmeldeschluss für die Teilnahme:
Österreich: 19.04.2024
Deutschland: 30.08.2024

Einsendeschluss für bestehende Leistungen:
Österreich: 03.05.2024
Deutschland: 06.09.2024

Ehrung der Top-Arbeitgeber:
Österreich: Graz, 13.05.2024
Deutschland: Düsseldorf, 30.09.2024

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