Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Gewinne ein Extra-Gehalt“
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Rolling Pin Media GmbH, Reininghausstraße 13a, A-8020 Graz.
Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen vollinhaltlich einverstanden.
Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist für den Teilnehmer mit keinen Kosten verbunden.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, welche zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sowie aktuell bzw. zuletzt – falls sie derzeit als arbeitssuchend gemeldet sind – in der Gastronomie oder Hotellerie – in einem echten Dienstverhältnis – beschäftigt sind oder waren.
Als Teilnahmebedingung gilt vereinbart, dass der Teilnehmer sich im Zeitraum von 01.09.2019 bis 30.11.2019 entweder auf dem Jobportal www.rollingpin.com vollständig als neuer Bewerber registriert oder sein bereits auf www.rollingpin.com bestehendes Bewerberprofil auf die neuen erforderlichen Mindestangaben updatet hat muss.
Der Veranstalter verlost unter allen Teilnehmern, die unter Punkt 5 und Punkt 6 genannten Bedingungen erfüllen, insgesamt drei Monatsgehälter.
Die Ziehung und Auslosung der drei Gewinner erfolgt in drei Tranchen:
am 02.10.2019 für alle Neuanmeldungen oder upgedateten Profile im September 2019, am 02.11.2019 für alle Neuanmeldungen oder upgedateten Profile im Oktober 2019 und am 02.12.2019 für alle Neuanmeldungen oder upgedateten Profile im November 2019.
Als Berechnungsbasis für die drei zu verlosenden Preise gelten folgende Bedingungen als vereinbart: Die Höhe des Gewinns orientiert sich nach dem letzten fixen Grundgehalt, welches der Gewinner von seinem Arbeitgeber netto ausbezahlt bekommen hat. Eventuelle Überstundenabgeltungen, Trinkgelder, Bonifikationen, Sonderzahlungen etc. sind nicht Bestandteil des fixen Grundgehalt und daher auch nicht Bestandteil des zu verlosenden Gewinns.
Der Gewinn ist mit € 3.000,00 (dreitausend Euro) pro Verlosung maximiert.
Als Nachweis über die Höhe des fixen Grundgehalt lässt der Gewinner dem Veranstalter eine Kopie der letzten Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung zukommen.
Dem Veranstalter steht es im Zweifelsfall frei, vor der Auszahlung des Gewinns eine schriftliche, eidesstattliche Bestätigung des Unternehmens, welches die Lohnabrechnung des Gewinners erstellt hat, sowie eine Bestätigung der Bank über den Eingang der als Gewinn gemeldeten Gehaltszahlung anzufordern.
Für die Ermittlung der Gewinner lässt der Veranstalter die internen Kunden-Identifikationsnummern aller unter Punkt 5 und Punkt 6 genannten Teilnehmer über eine EDV-Schnittstelle ermitteln. Der Veranstalter überträgt diese Identifikationsnummern in eine spezielle Gewinnspielsoftware. Ein Notar wird die Gewinnspielsoftware, in welcher alle Identifikationsnummern der unter Punkt 5 und Punkt 6 genannten Teilnehmer eingespielt, wurden starten und pro Ziehung eine Identifikationsnummer elektronisch ermitteln.
Die Identifikationsnummer des Gewinners wird in das EDV-System von Rolling Pin eingetragen. Damit werden der vollständige Name des Gewinners sowie dessen Kontaktdaten ermittelt.
Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat und damit nicht teilnahmeberechtigt ist, wird mit dem genannten Ermittlungsverfahren solange ein neuer Gewinner ermittelt, bis dieser gewinnberechtigt ist.
Der Teilnehmer ist einverstanden, dass der Veranstalter ihn im Fall der Ziehung per Email, telefonisch und per Brief informieren darf.
Sollte der Gewinner sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Verständigung beim Veranstalter melden, so gilt der Gewinn als nicht abgeholt, und es wird nach dem genannten Ermittlungsverfahren ein neuer Gewinner ermittelt.
Sollte der Gewinner nicht innerhalb von 30 Tagen die genannten Gehaltsbestätigungen, welche für die Berechnungen des Gewinns notwendig sind, an den Veranstalter übermitteln, so gilt der Gewinn als nicht abgeholt, und es wird nach dem genannten Ermittlungsverfahren ein neuer Gewinner ermittelt.
Im Fall einer schuldhaften Verletzung der Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung auszuschließen.
Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Sämtliche mit dem Gewinn oder seiner Entgegennahme bzw. Nutzung entstehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Teilnehmer.
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung jederzeit abzubrechen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.