E-Nummern im Bio-Produkt?
Bei bäuerlichen Urprodukten wie Gemüse, Fleisch und Eiern ist den meisten klar: Wenn sie beim Biohof eingekauft wurden, sind die Produkte nach den Bio-Richtlinien produziert und der Landwirt hat ein Bio-Zertifikat auf dem dies schwarz auf weiß von einer unabhängigen Bio-Kontrollstelle nachgewiesen wird.
Nun finden sich in den Regalen und den Online-Shops aber auch jede Menge Bio-Produkte die nicht direkt von Bio-Bauern stammen, sondern augenscheinlich von lebensmittelverarbeitenden Betrieben – sei es von handwerklichen oder gar industriellen Firmen. Von fertigen Bratlingen, über Aufstriche, Süßwaren, Fischstäbchen oder Aufbacksemmeln – kaum ein Artikel der nicht auch als Bio-Produkt angeboten wird.
Aber ist das wirklich noch bio und was sind die Unterschiede?
Die Unterschiede in der Verarbeitung von Lebensmitteln zwischen konventionellen und Bio-Verarbeitern liegen hauptsächlich in den verwendeten Zutaten, Verarbeitungstechniken und Richtlinien. Hier sind einige zentrale Unterschiede erklärt:
Rohstoffe und Primärzutaten
In der konventionellen Verarbeitung stammen Rohstoffe oder primäre Zutaten aus konventionellem Anbau. Bio-Produzenten verwenden Rohstoffe aus ökologischem Anbau. Das bedeutet, dass bei der Lebensmittelproduktion keine synthetischen Pestizide oder stickstoffhaltige Mineraldünger eingesetzt werden. Gentechnik ist ebenfalls ausgeschlossen. Zudem gibt es strenge Vorschriften bei der Tierhaltung, die das Wohl der Tiere und die Vermeidung von Antibiotika und Wachstumshormonen betonen.
Gerade bei hochgradig verarbeiteten Produkten ist oft nicht nachvollziehbar mit welchen Ausgangsstoffen gearbeitet wurde. Auslobungen sind oft mangelhaft oder irreführend. Ein Paradebeispiel hierfür sind Wurstwaren. Grundsätzlich sollten solche Produkte nur Fleisch und Gewürze enthalten. Aber gerade hier wird oft nachgeholfen um Parameter wie Geschmack, Haltbarkeit und auch Menge zu beeinflussen. Das Unternehmen Krautgartner geht hier andere Wege und setzt deshalb auf eine Bio-Produktion bei allen Fleisch- und Wurstprodukten. So stammt das Fleisch aus Bio-Tierhaltung und die Verarbeitung kommt ohne Geschmacksverstärker und Phosphate aus. Ihre Puten können sich tagtäglich frei im Stall und Wintergarten bewegen und haben bei jedem Wetter Zugang zur Wiese. Ihnen werden keine Antibiotika oder sonstige Chemie verabreicht. Dies sowie die stressfreie Schlachtung ohne langen Transport spiegelt sich in der hohen Qualität des Fleisches wider.
Zusatzstoffe und Verarbeitungstechniken
Konventionelle Hersteller nutzen oft industrielle Verarbeitungstechniken, die möglicherweise chemische Zusätze wie synthetische Konservierungs- und Farbstoffe und künstliche Aromastoffe umfassen, um die Haltbarkeit und das Aussehen der Lebensmittel zu verbessern.
In Bio-Produkten sind diese künstlichen Stoffe in der Regel nicht erlaubt. Die Bio-Zertifizierungsrichtlinien, niedergeschrieben in der Verordnung EU2018/848, legen großen Wert darauf, dass Bio-Lebensmittel möglichst natürliche Inhaltsstoffe enthalten und so wenig wie möglich synthetische Zusatzstoffe verwendet werden.
Die meisten bekannten künstlichen Konservierungsstoffe, wie Benzoesäure (E210), Sorbinsäure (E200) oder Azofarbstoffe (E102, E104, etc.) sowie künstliche Aromastoffe sind in der Bio-Verarbeitung nicht zulässig. Auch künstliche Süßstoffe wie Aspartam (E951) oder Saccharin (E954) sind in Bio-Produkten nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für synthetische Emulgatoren und Stabilisatoren. Als Alternative verwenden Bio-Produzenten natürliche Alternativen wie Agar-Agar oder Pektin. Geschmacksverstärker wie Mononatriumglutamat (MSG, E621) sind in Bio-Lebensmitteln verboten. Stattdessen wird auf natürliche Gewürze und Kräuter zurückgegriffen. Außerdem sind synthetische Treibmittel wie bestimmte Gasarten zur Aufschäumung nicht erlaubt.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen für bestimmte natürliche Konservierungsstoffe, die in Bio-Produkten erlaubt sein können, wie beispielsweise Ascorbinsäure (Vitamin C, E300), das als Antioxidans verwendet wird oder Zitronensäure (E330), welches zur Säuerung und als Konservierungsmittel verwendet werden. Sie wird oft aus natürlichen Quellen wie Zitronen gewonnen.
Die Verwendung solcher Zutaten muss den Bio-Richtlinien entsprechen, und sie dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn es keine geeigneten Alternativen gibt, die die gleichen konservierenden Eigenschaften aufweisen. Insgesamt streben Bio-Produzenten an, natürliche Methoden zur Konservierung von Lebensmitteln zu verwenden, wie etwa die Reduzierung von Wassergehalt, Kühlung oder Fermentation, um den Einsatz von Zusatzstoffen zu vermeiden. Die steirische Manufaktur Goldblatt produziert nach diesem „Clean Label“ Gedanken pflanzliche Bio Spezialitäten wie Aufstriche und Wurstersatzprodukte. Das umfangreiche Sortiment zeigt, dass die Umsetzung verarbeiteter Produkte nicht von künstlichen Stoffen abhängt. Durch ausgeklügelte Zusammensetzungen der Rohstoffe und innovative Verarbeitungsmethoden können Lebensmittel komplett ohne Zusatz hergestellt werden, sind geschmacklich top und lange haltbar.
Zertifizierungen und Standards:
Bio-Produzenten müssen die strengen Vorschriften, die in der EU-Bio-Verordnung 848/2018 niedergeschrieben sind, einhalten, und deren Einhaltung durch Bio-Zertifizierungsstellen kontrollieren lassen. Diese Vorschriften umfassen nicht nur die Art der eingesetzten Rohstoffe, sondern auch die Verarbeitung. Somit geht die Kontrollkette nach den Landwirten bei den Verarbeitern und Händlern lückenlos weiter. Der Warenfluss wird von der bäuerlichen Urproduktion über die gewerbliche Verarbeitung bis hin zum Handel genau kontrolliert. Die einzelnen Betriebe werden mindestens einmal im Jahr von unabhängigen, staatlich autorisierten und akkreditierten Kontrollstellen überprüft und bekommen nach gewissenhafter Begutachtung ein Prüfzertifikat mit einem Jahr Gültigkeit. Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben seines Händlers bzw. seines Produzenten des Vertrauens können diese Zertifikate öffentlich unter www.easy-cert.com eingesehen werden.
Video zum Thema Bio-Kennzeichnung (youtube.com)
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