Der Arbeitgeber kann die Kosten für die Berufsbekleidung übernehmen, eventuell ist auch eine Barablösung für die von Mitarbeitern selbst gezahlte Berufskleidung möglich. Denn Mitarbeiter können bestimmte Einnahmen haben, für die keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben zu bezahlen sind.