Eine Firmenkreditkarte bietet Arbeitnehmern, die aus beruflichen Gründen viel unterwegs sind und dadurch besonders belastet sind, einen Steuervorteil. Die berufliche Reiseausgaben oder die Außendienstausgaben sind dann steuerfrei. Auch der Arbeitgeber hat einen Vorteil, es vereinfacht sich für ihn nämlich die Abrechnung der Kosten und die Erstattung der Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, Treibstoff entfällt. Werden mit der Firmenkreditkarte private Ausgaben getätigt, geht der Steuervorteil verloren. Verwendet der Arbeitnehmer eine private Kreditkarte für berufliche Zwecke, so kann er die Kreditkartengebühren dieser Buchungsvorgänge vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt bekommen.