GEFAHRENZUSCHLÄGE

November 13, 2015

Gefahrenzuschläge gehören wie auch Hitzezuschläge, Wasserzuschläge und Schmutzzulagen zum Arbeitslohn und sind deswegen lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Zuschläge für Sonn- Feiertags- und Nachtzuschläge sind dagegen in bestimmtem Umfang steuerfrei.

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