Eine ist das Entgelt für eine verkäuferische oder vermittlerische Tätigkeit des Arbeitnehmers. Es zählt zum Arbeitslohn. Beispiele sind: Die Vermittlung von Versicherungsabschlüssen und Bausparverträgen etc., wenn sie im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses ausgeführt werden. Die Provision wird meist vom Kunden an den Vermittler gezahlt (zB. Wohnungsmakler).