Die Rentenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und hat den Zweck die Alterssicherung der abhängig Beschäftigten zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt durch das sogenannte Umlageverfahren. Wer Beiträge einzahlt bezahlt die Renten der bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen und erwirbt einen Anspruch auf seine eigene Rente (Generationsvertrag). Versichert werden von der Rentenversicherung Alter, die verminderte Erwerbsfähigkeit und der Tod (Hinterbliebenenrente).