SONSTIGE BEZÜGE

November 13, 2015

Zum Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch die sonstigen Bezüge. Es sind einmalige Zahlungen, wie zB dreizehnte und vierzehnte Monatsgehälter; einmalige Abfindungen und Entschädigungen; Gratifikationen und Tantiemen, die nicht fortlaufend gezahlt werden; Jubiläumszuwendungen; Urlaubsgelder, die nicht fortlaufend gezahlt werden, und Entschädigungen zur Abgeltung nicht genommenen Urlaubs; Vergütungen für Erfindungen; Weihnachtszuwendungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Nachzahlungen sowie Vorauszahlungen.

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