Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und erbringt unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach einem Unfall, bei einer Berufskrankheit, sowie bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Darunter fallen vorbeugende Maßnahmen, Heilbehandlungskosten, Rehabilitation sowie Barleistungen (zB Ausgleich für Gehaltsausfall). Diese Leistungen stehen dem Versicherten unabhängig von einem Verschulden zu. Unfallversichert sind vor allem Arbeitnehmer, Auszubildende, Schüler und Studenten. Die gesetzliche Unfallversicherung greift allerdings nicht bei Freizeitunfällen. Die fallen unter Umständen in den Bereich der Krankenversicherung. Es ist auch möglich eine private Unfallversicherung abzuschließen.