Weihnachtsgeld ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Der Anspruch der Arbeitnehmer darauf kann sich aus Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Arbeitsvertrag oder aus einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers ergeben. Die Höhe ergibt sich aus der Dauer der Betriebszugehörigkeit und betrieblicher Gepflogenheit und ist oft branchen- bzw. unternehmensabhängig. Das Weihnachtsgeld zählt zum Arbeitslohn und unterliegt deswegen der Steuerpflicht.