Corona-Virus: EU-Kommission will Einreisemöglichkeit für Erntehelfer

Aufgrund der Corona-Krise sind derzeit viele Grenzen geschlossen, was wiederum einer großen Anzahl an Saisonarbeitern die Einreise unmöglich macht. Das will die EU-Kommission nun ändern. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, auch sie als systemrelevante Arbeitskräfte zu behandeln - und Verfahren zur Einreise einzuführen.
März 30, 2020 | Fotos: Shutterstock

 

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Nicht nur die Spargelernte steht vor der Tür: Aufgrund der Corona-Krise fürchten immer mehr Bauern um ihren Ertrag. Weil die Grenzen geschlossen sind, kommen viele Erntehelfer nicht an ihren Arbeitsort. Trotz vieler freiwilliger Helfer, reichen die Kapazitäten nicht.

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Wer in der Landwirtschaft für wichtige Pflanz-, Pflege- und Erntearbeiten gebraucht wird, soll als systemrelevante Arbeitskraft gelten – und damit auch einreisen dürfen. Das fordert nun die EU-Kommission.

Um die diesjährige Ernte zu sichern, hat die EU-Kommission heute neue praktische Hinweise vorgelegt. Anhand dieser soll sichergestellt werden, dass mobile Arbeitskräfte, insbesondere jene, die in systemrelevanten Funktionen gegen die Coronavirus-Pandemie kämpfen, in der EU und an ihren Arbeitsplatz gelangen können, wie es in einer offiziellen Mitteilung heißt. Dazu gehören unter anderem Arbeitskräfte im Gesundheitsbereich und in der Lebensmittelbranche

Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, erklärte dazu: „Tausende von Frauen und Männern, die hart arbeiten, damit wir sicher und gesund bleiben und unser Tisch nach wie vor gedeckt ist, müssen auf ihrem Weg zur Arbeit EU-Grenzen überqueren. Wir sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass wir ihnen keine Hindernisse in den Weg legen. Gleichzeitig müssen wir aber auch alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, um eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern.“

Was bedeutet das für Saisonarbeitskräfte?

In Bezug auf Saisonarbeitskräfte forder die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, sich über den Bedarf auszutauschen und spezifische Verfahren für den Grenzübertritt einzuführen. Werden Saisonarbeitskräfte für wichtige Pflanz-, Pflege- und Erntearbeiten gebraucht, sollten sie wie systemrelevante Arbeitskräfte behandelt werden. Das gilt sowohl für Einreise als auch Schutz der Mitarbeiter.

Alle Infos zu den praktischen Hinweisen der EU-Kommission gibt es hier

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