Corona-Virus in Deutschland: Neun-Punkte-Plan zwischen Bund und Ländern beschlossen
Kommt endlich Klarheit in die Corona-Krise?
Erinnern wir uns: In der vergangenen Woche hätte das juristische Durcheinander quer durch die Bundesrepublik nicht verwirrender sein können. Von Baden-Württemberg über Nordrhein-Westfalen bis nach Schleswig-Holstein unterschied sich die gastronomische Lage für einen Unternehmer je nach Bundesland enorm – und das täglich, wenn nicht stündlich, aufs Neue.
Seit gestern ist jedoch klar: Die deutsche Bundesrepublik hat tatsächlich eine Bundesregierung. Und zwar eine, die durchaus zusammen mit den Ländern flächendeckende Lösungen im Konsens herausarbeiten kann. Was heißt das – neben einer gewissen Klarheit, versteht sich – für die Gastronomie?
Neun Punkte – und die Gastronomie?
Konkret hat die Regierung gestern rund um Angela Merkel – die sich vorsichtshalber gerade in Selbstisolation befindet – per Telefonschalte auf neun konkrete Punkte geeinigt. Der markanteste, auch und vor allem aus gastronomischer Perspektive: Gastronomiebetriebe sollen alle geschlossen bleiben.
Bekanntlich mussten ab dem 21. März um 0:00 Uhr alle Gaststätten dicht machen. Lieferung und Abholung von Speisen – auch von gastronomischen Betrieben – bleiben aber weiterhin erlaubt. Für wie lange? Noch kann und will das wohl noch niemand mit Sicherheit sagen. Wie alle anderen acht Punkte gilt jedenfalls auch dieser zunächst für die kommenden zwei Wochen. Da diese Frist einen eigenen Punkt darstellt, bleiben also die folgenden sieben übrig.
Was sind die weiteren Punkte?
- Abgesehen von Familien, die im selben Haushalt leben, sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten.
- Der Kontakt zwischen den Menschen soll auf das absolute Mindestmaß reduziert werden – das gilt natürlich vorrangig für Menschen, die nicht denselben Haushalt teilen, vor allem also für beispielsweise Arbeitskollegen.
- In der Öffentlichkeit muss zwischen Personen ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt bleiben (das gilt natürlich nicht für Menschen, die sich denselben Haushalt teilen).
- Die Wohnung darf für alltägliche Notwendigkeiten – das gilt auch für individuellen Sport – weiterhin verlassen werden.
- Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen werden von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht. Zuwiderhandlungen werden von nun an streng sanktioniert.
- Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, da ihr Funktionieren körperliche Nähe voraussetzt.
- Für weiterhin geöffnete Betriebe gilt nun verschärft, Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für die jeweiligen Mitarbeiter und Besucher umzusetzen. Für Gastro-Betriebe, deren Küchen weiterhin für Lieferung und Abholung brodeln, könnte das also eine verschärfte Kontrolle der berüchtigten „Hazard Analysis and Critical Control Points“, kurz: HACCP-Kontrolle bedeuten.
Und die geplanten Hilfspakete?
Für Gastronomen gilt es also, auch in den kommenden zwei Wochen – und womöglich länger – stark zu bleiben und zu versuchen, aus der Krise das Beste zu machen. Wie, lest ihr hier.
Weiters bleibt natürlich auch abzuwarten, inwiefern die beschlossenen Hilfspakete – darunter die 15.000-Euro-Soforthilfen für Kleinunternehmen – der Gastronomie tatsächlich durch diese schwierige Zeit helfen werden können. Wir werden uns in Kürze auch diese genau anschauen und sie auf ihre gastronomische Tauglichkeit untersuchen.
Alle aktuellen Entwicklungen zur Corona-Krise gibt’s HIER im Gastro-Live-Ticker