Corona-Virus: Jetzt auch Härtefallfonds von AMA für Bauern

Seit heute können die Härtefälle unter den Bauern bei der Agrar Markt Austria (AMA) online einen Antrag stellen. Welche Betriebe sind genau betroffen? Was gilt es zu beachten? Und wie wird ausbezahlt? Die wichtigsten Antworten im Überblick.
März 30, 2020 | Fotos: Shutterstock

Woher kommt das Geld für die AMA?

Die Lage hat sich in den vergangenen Tagen bekanntlich zugespitzt: Neben dem Fehlen Zehntausender Erntehelfer aus dem Ausland fallen für die Landwirtschaft auch die Einnahmen von Seiten der Gastronomie weg.

Die Not der Land- und Forstwirte ist also unter realwirtschaftlichen Gesichtspunkten vergleichbar mit all den anderen Branchen, die die Corona-Epidemie in ihren Grundfesten erschüttert. Die Agrar Markt Austria (AMA) verspricht nun Abhilfe: Seit heute, Montag, können die Härtefälle unter den Bauern nun online einen Antrag stellen.

Das Geld dafür stammt aus dem Eine-Milliarde-Euro-Härtefallfonds, das die Regierung vor kurzem verabschiedet hat.

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Bei der Agrar Markt Austria (AMA) können seit heute, Montag, die Härtefälle unter den Bauern online einen Antrag stellen.

Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.“

Ein Kriterium, um als Land- oder Forstwirt einen Härtefall-Antrag bei AMA stellen zu dürfen

Welche Art von Betrieben dürfen die Anträge stellen?

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen
  • Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
  • Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Ab wann darf man als Betrieb einen Antrag stellen?

Die AMA „wickelt diese Förderung für die Land- und Forstwirtschaft ab und wird alles unternehmen, dass die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen“, heißt es in der entsprechenden Aussendung.

„Die Soforthilfe des Härtefallfonds soll jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, die ihre Einkünfte rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften“, so die AMA weiter.

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Aufatmen für die Land- und Forstwirte? Die AMA will dass „die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen.“

Den Antrag stellen dürfen grundsätzlich alle Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als 150.000 Euro ist. Außerdem darf deren Nettoumsatz 550.000 Euro nicht übersteigen, die Nebeneinkünfte müssen unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

„Es muss“, so die AMA, „ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein.“

Damit spielt die AMA auf die Erntehelfer-Problematik an, die in der anstehenden Spargel- und Beerenernte zu herben Verlusten für die heimischen Bauern führen wird. „Eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds ist nur dann möglich, wenn alle Kriterien erfüllt sind.“

Wie findet die Auszahlung statt?

Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen. Die Antragstellung der ersten Phase – bestehend aus einer „Soforthilfe“ – beginnt heute, Montag. Die Details der zweiten Phase werden Anfang nächster Woche auf der AMA-Homepage veröffentlicht.

Für die Soforthilfe gilt:

  • Betriebe mit einem Einheitswert von bis zu 10.000 Euro erhalten einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Solche mit einem Einheitswert von über 10.000 erhalten einen Zuschuss von 1000 Euro.

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