Corona-Virus: Streit über Aufzahlung bei Kurzarbeit in Hotels und Gastronomie
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Im deutschen Gastgewerbe streiten Gewerkschaft und Arbeitgeber darüber, wer die Lasten der drohenden massenhaften Kurzarbeit trägt. Während die Gewerkschaft NGG am Donnerstag Druck auf den Branchenverband Dehoga machte, einen Tarifvertrag mit Kündigungsschutz und einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch die Betriebe abzuschließen, wies der Dehoga die Forderung als „wirtschaftlichen Irrsinn“ zurück. Ein solches Vorgehen würde „viele Betriebe direkt in die Insolvenz treiben“.
Im deutschen Gastgewerbe arbeiten laut Dehoga 2,4 Millionen Menschen, 1,1 Millionen davon sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Branche wird von der Coronakrise massiv getroffen.
„Die Arbeitgeber des Gastgewerbes fordern vom Staat Hilfen in Milliardenhöhe, entziehen sich aber ihrer sozialen Verantwortung und lassen ihre Beschäftigten im Regen stehen“, sagte der Stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan. Ziel der Gewerkschaft ist es, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens aufstocken.
NGG: Durchschnittsverdiener werden nicht lange durchhalten
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei Kurzarbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Bei einem Arbeitnehmer ohne Kinder, der 1500 Euro netto verdient, blieben dann rein rechnerisch 900 Euro. „Wenn man sich die typischen Entgelte in der Branche ansieht, werden die Menschen mit dem reduzierten Einkommen nicht lange durchhalten, was die Miete und das Füllen des Kühlschranks angeht“, sagte Christoph Schink von der NGG.
Der Dehoga betont dagegen, wie schwer die Branche getroffen ist: Viele Betriebe seien ganz oder weitgehend geschlossen, es gebe nahezu keine Umsätze mehr. Tausende stünden kurz vor der Insolvenz. „In einer solchen Situation wäre es absolut unverantwortlich von uns als Verband, den Unternehmen durch einen Tarifvertrag mit hohen Zuschusszahlungen weitere finanzielle Lasten aufzubürden und Handlungsspielräume zu nehmen“, sagte die Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.
Dehoga: Verheerende Folgen der Coronakrise müssen vom Staat abgefedert werden
Die „verheerenden Folgen“ der Coronakrise müssten „durch staatliche Hilfen abgefedert werden“, betonte der Dehoga. „Nur so, nicht durch unerfüllbare Forderungen an die Arbeitgeber, deren Liquidität gerade gegen Null schrumpft, kann ein Schutzschirm über Betriebe und Beschäftigte aufgespannt werden.“ Würde ein Tarifvertrag die Kosten für Kurzarbeit so „massiv verteuern“, wie die NGG sich das vorstelle, prognostiziert der Dehoga dagegen Kündigungen. Den Betrieben bleibe dann gar keine andere Möglichkeit außer der Insolvenz.
Die Gewerkschaft sieht dagegen eine am Dienstag getroffene Vereinbarung mit der Systemgastronomie als beispielhaft. Dort hatte man sich nach kurzen Verhandlungen auf Kündigungsschutz und die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens geeinigt. Auch der Arbeitgeberdachverband BDA und der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB hatten jüngst in einer gemeinsamen Erklärung mit Wirtschafts- und Arbeitsministerium angekündigt, man werde „kurzfristig“ Gespräche führen, wie über tarifvertragliche Lösungen eine finanzielle Aufstockung ausgestaltet werden könne.
Schon vor den jüngsten Einschränkungen für Hotellerie und Gaststätten hatte die Coronakrise die Branche getroffen: So berichtete das Online-Hotelbuchungsportal HRS zuletzt von deutlichen Einbrüchen bei den Buchungen und einem Anstieg der Stornierungen. Der Datendienstleister STR erhob für die erste Märzhälfte eine um 38 Prozent gesunkene Auslastung in deutschen Hotels. Und seither dürfte sich die Lage weiter verschlimmert haben.