Corona-Virus: Hilfe für Unternehmen durch ÖHT und AWS
Wie stark die Coronakrise unsere Wirtschaft treffen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Fest steht: Bereits jetzt bangen viele Unternehmer um ihre Existenz. Und: Das Land braucht nun schnelle Hilfe. Regierung und Sozialpartner arbeiten mit Hochdruck an Lösungen. Auch das Austria Wirtschaftsservice (AWS) und die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) haben nun Sofortmaßnahmen für Unternehmen entwickelt.
Das AWS richtet sich an Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und Kleine bzw. Mittlere Unternehmen (KMUs). „Für sie bietet das Austria Wirtschaftsservice Überbrückungskredite während dieser wirtschaftlichen Ausnahmesituation an“, weiß Steuerberater und Unternehmer Klaus Gaedke. „Ziel ist der erleichterte Zugang zu Betriebsmittelkrediten für Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Corona-Virus-Krise Umsatz- und Ertragseinbußen erleiden“, erklärt Gaedke weiter. Gründe dafür können etwa Auftrags- oder Lieferausfälle, aber auch sonstige Marktänderungen im Zusammenhang mit der Krise sein. Für diese Fälle hat das Wirtschaftsservice sogenannte AWS-Garantien eingerichtet.
Was ist eine AWS-Garantie?
Die AWS bzw. der österreichische Staat übernimmt durch die Hilfe die Garantie an die Bank für die Rückzahlung eines aufgenommenen Kredites. Was genau sie bewirkt, kann anhand der folgenden Infografik abgelesen werden:
Für Betriebe der Freizeit- und Tourismuswirtschaft hat indes die ÖHT neue Maßnahmen entwickelt.
Besondere Regelungen für Hotel- und Tourismusbranche
Da die Hotel- und Tourismusbranche besonders stark von den aktuellen Entwicklungen betroffen ist, wurden für diese Betriebe spezielle Maßnahmen beschlossen. Speziell für familien- und inhabergeführte Hotel- und Tourismusbetriebe hat die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen angekündigt, wie Gaedke ausführt: „Die Regierung plant, für Betriebe, die besonders stark unter der derzeitigen Krise aufgrund des Corona-Virus leiden, die Haftung für Kredite bis zu 100 Millionen Euro zu übernehmen.“
Unter welchen Voraussetzungen bekommt ein Unternehmen Unterstützung?
Die Hilfe der ÖHT wendet sich explizit an Kleine und Mittlere Unternehmen (KMUs) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Das Angebot: Der Bund haftet in einem Ausmaß von 80 Prozent für die Überbrückungsfinanzierungen. Die Laufzeit beträgt 36 Monate.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen laut Gaedke folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Da vor allem kleine Unternehmen unterstützt werden sollen, gibt es keine Untergrenze der Haftungssumme. Maximal kann eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von 500.000 Euro mit einer Bundeshaftungsquote in Höhe von 80 Prozent besichert werden.
- Um diese Sonderförderung beantragen zu können, muss ein erwarteter Umsatzrückgang von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Vorjahresumsatz vorliegen bzw prognostiziert werden.
- Für die Bundeshaftung fallen keine Kosten an. Die Bearbeitungsgebühr (1 Prozent) und die Haftungsprovision (0,8 Prozent) werden zur Gänze vom Bund übernommen.
Warum schnelles Handeln nun wichtig ist, erklärt Wolfgang Kleemann, Generaldirektor der ÖHT auf der Unternehmensseite: „Derzeit ist es für Banken nur schwer möglich, Kredite an durch das Corona-Virus betroffene Tourismusbetriebe zu vergeben, wenn diese keine Garantien oder Besicherungen vorweisen können. Genau an diesem Punkt soll unsere Soforthilfemaßnahme ansetzen. Sie soll klein- und mittelständisch strukturierte Betriebe unbürokratisch unterstützen.“ Ziel sei es, dadurch Arbeitsplätze zu sichern und sowohl Arbeitnehmern als auch Unternehmern der heimischen Tourismusbranche zur Seite zu stehen.
HIER gibt’s alle Infos zur Überbrückungsgarantie des AWS
HIER gibt’s alle Infos zum Coronavirus-Maßnahmenpaket für den Tourismus
Alle aktuellen Entwicklungen könnt ihr HIER in unserem Gastro-Live-Ticker mitverfolgen
www.gaedke.co.at