Corona-Krise: SVS erlässt Sofortmaßnahmen
Es gibt wohl kaum ein Unternehmen, das aktuell nicht mit den Folgen des Coronavirus zu kämpfen hat. Besonders stark betroffen sind Selbstständige, die nach aktuellem Stand weniger Ansprüche auf finanzielle Unterstützung haben als Angestellte. Während die Regierung an mehreren Hilfspaketen arbeitet, hat die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) besonders schnell und unbürokratisch reagiert. Sie erlässt kurzerhand neue Maßnahmen, um die Versicherten nun zu unterstützen.
Wie hilft die SVS den Selbstständigen?
„Die SVS bietet mehrere Möglichkeiten, um Unternehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen zu entlasten“, weiß Steuerberater und Unternehmer Klaus Gaedke.
Folgende Maßnahmen treten in Kraft:
- Stundung der Beiträge,
- Ratenzahlung der Beiträge,
- Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage,
- Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen.
Wer nun darauf zurückgreifen möchte, kann das ganz einfach elektronisch machen. „Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt mittels Online-Formular eingebracht werden“, sagt Gaedke. Auch die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann jeder mittels Online-Formular erledigen.
SVS bietet individuelle Lösungen
Seitens der SVS zeigt man sich jedenfalls lösungsorientiert. „Unsere Versicherten haben die Möglichkeit, sich ihre Beiträge stunden zu lassen oder Ratenzahlung zu vereinbaren. Ein Krankenversicherungs-Beitrag soll und darf in diesen schweren Zeiten nicht zu einem Liquiditätsengpass führen und die massiv geforderten Selbständigen in der Coronakrise noch zusätzlich treffen“, erklärt SVS-Obmann Peter Lehner in einer offiziellen Aussendung. „Wer vom Corona-Virus direkt oder indirekt durch Erkrankung und Quarantäne betroffen ist oder mit massiven Geschäftseinbußen rechnet und dadurch Zahlungsschwierigkeiten hat, wird von der SVS bestmöglich unterstützt. Die Betroffenen sollen sich direkt und unkompliziert bei uns melden. Wir können für jeden individuelle Lösungen und Pläne ausarbeiten“, so Lehner weiter.
HIER geht’s zum Online-Formular für die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
HIER könnt ihr die Anträge zur Stundung und zur Ratenzahlung einbringen
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