Coronavirus: ÖGK schnürt Maßnahmen für österreichische Unternehmen
Was ist die Rolle der ÖGK?
Es wird mit jedem Tag offensichtlicher: Die rapide Ausbreitung des Coronavirus’ hat also auch die österreichische Realwirtschaft in nie dagewesenem Ausmaß infiziert. Unternehmen verschiedenster Branchen – ganz gleich welcher Größe – stehen quasi über Nacht vor existenzbedrohenden Tatsachen, die allein mit den Gesetzen des freien Marktes nicht zu bewältigen sind.
Der österreichische Staat versucht seit Ende vergangener Woche daher, entsprechend einzugreifen. In Sachen Wirtschaft kann die Republik bekanntlich aus den unterschiedlichsten (sozialpartnerschaftlichen) Institutionen schöpfen.
Eine davon ist die neugegründete Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die am 1. Januar 2020 durch die Fusion der neun ehemaligen Gebietskrankenkassen entstanden ist. Die ÖGK ist damit die größte soziale Krankenversicherung in Österreich.
Derzeit sind rund 82 Prozent der in Österreich lebenden Menschen bei der ÖGK versichert – das sind rund 7,2 Millionen Versicherte. Unternehmen melden ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Sozialversicherung an und überweisen die Sozialversicherungsbeiträge an die ÖGK.
Welche Maßnahmen setzt die ÖGK?
Einige wichtige Maßnahmen wurden in intensiven Gesprächen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und der Bundesregierung für heimische Betriebe bereits erreicht. Eine Erleichterung für betroffene Betriebe ist ohne Zweifel das Hilfspaket der ÖGK zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Das Hilfspaket sieht demnach neue Regelungen bezüglich Stundungen, Ratenzahlungen der Beiträge sowie die Nachsicht bei Säumniszuschlägen vor.
Die konkreten Maßnahmen sind folgende:
- Stundung der Beiträge
Bei Liquiditätsengpässen, die auf die aktuelle Situation zurückzuführen sind, wird die maximale Stundungsdauer von ein auf drei Monate verlängert! - Ratenzahlung der Beiträge
Die Ratendauer kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden. - Nachsicht bei Säumniszuschlägen
Coronabedingte Meldeverspätungen können auf Antrag der Unternehmen nachgesehen werden. - Aussetzen von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträgen
Im Einzelfall können bei coronabedingten Liquiditätsengpässen Exekutionsanträge und Insolvenzanträge aufgeschoben werden. Besondere Sicherstellungen sind dazu nicht erforderlich.
Wie Gastro-Unternehmer durch die Corona-Krise kommen, lest ihr hier.
Hier geht’s zur Homepage der ÖGK, die laufend über ihre neuesten Regelungen informiert.
Außerdem steht Steuerberater Klaus Gaedke österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite: www.gaedke.co.at