Hip-Hop Band gewinnt vor Gericht: Hamburger Lokal darf nicht “Fettes Brot” heißen
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Die Hip-Hop Band Fettes Brot ist mit einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Hamburger Gastronomen vorgegangen. Der Mann hatte sein Lokal ebenfalls „Fettes Brot“ genannt.
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Die Hip-Hop Band Fettes Brot ist mit einer Einstweiligen Verfügung gegen einen Hamburger Gastronomen vorgegangen. Der Mann hatte sein Lokal ebenfalls „Fettes Brot“ genannt.
Gastronom: Name war passend und rechtlich nicht geschützt
Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland und die Deutsche Presse Agentur berichteten, bestätigte ein Sprecher des Hamburger Landgerichts am Mittwoch den Erlass der Verfügung. Der Wirt darf seinen Laden nicht mehr so nennen und auch keine Werbung unter diesem Namen in sozialen Medien betreiben. Zuvor hatten bereits zahlreiche Hamburger Medien darüber berichtet.
„Ich will kein böses Blut. Ich fand den Namen einfach passend und er war rechtlich nicht geschützt. Ich tue nichts Strafbares“, erklärte der Betreiber des Sandwich-Ladens gegenüber der Hamburger Morgenpost.
Durch die nun erwirkte Verfügung droht dem Gastronomen, sollte er seinen Laden weiterhin „Fettes Brot“ nenne, eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren – oder 250.000 Euro Ordnungsgeld.
Hip-Hop-Trio: „Gleichzeitig amüsiert und erschrocken“
Die bekannte Hamburger Band schrieb auf ihrem Facebook-Account über den Fall. „Gleichzeitig amüsiert und erschrocken“ habe man den Betreiber gefragt, „wie er denn auf solch unzulässiges und übergriffiges Tun komme“. Letztlich sei nur der Rechtsweg per Einstweiliger Verfügung geblieben.
“Klarzustellen bleibt, dass wir dem jungen Geschäft jeden Erfolg wünschen. Nur bitte: ohne uns dabei namentlich zu vereinnahmen”, teilte die Band mit.