Alles zur 2G-Verordnung: Welche Corona-Regeln gelten ab heute?

In Österreich treten am Montag harte 2G-Regeln in Kraft. Was das für die Gastronomie und Hotellerie bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und welche Strafen drohen.
November 8, 2021 | Fotos: Shutterstock/Bihlmayer Fotografie

Die Corona-Zahlen nehmen wieder erschreckende Ausmaße an. Während die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland auf mehr als 200 gestiegen ist, den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie, liegt die Kennzahl in Österreich bei derzeit 599,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen. Die heute in Kraft tretende neue Verordnung birgt keine Überraschungen. Einen „Lockdown für Ungeimpfte“, wie die 2G-Regel oft medial betitelt wurde, diskutierten Experten in den vergangenen Wochen lang und breit.

Da waren’s nur noch zwei

Jetzt ist es so weit. Ab heute gilt die neue 2G-Verordnung. Sprich: Nur mehr Geimpfte und Genesene können an den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens teilnehmen. Für Ungeimpfte ist das Risiko bedeutend höher, nach einer Corona-Infektion in Intensivbehandlung zu kommen. Laut Gesundheitsministerium sind rund drei Viertel aller Covid-Intensivpatienten nicht vollständig geimpft.

Den Ernst der Lage verdeutlicht auch die Zahl der Corona-Toten, die weiter steigt. Mit Ende Oktober wurden weltweit 5 Millionen Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 gemeldet.

shutterstock_2050489643_2G-Regel
Ab sofort dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in Restaurants, Hotels und auf Veranstaltungen

Wann, wo und für wen gilt 2G?

Die Corona-Zahlen nehmen wieder erschreckende Ausmaße an. Während die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland auf mehr als 200 gestiegen ist, den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie, liegt die Kennzahl in Österreich bei derzeit 599,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen. Die heute in Kraft tretende neue Verordnung birgt keine Überraschungen. Einen „Lockdown für Ungeimpfte“, wie die 2G-Regel oft medial betitelt wurde, diskutierten Experten in den vergangenen Wochen lang und breit.

Da waren’s nur noch zwei

Jetzt ist es so weit. Ab heute gilt die neue 2G-Verordnung. Sprich: Nur mehr Geimpfte und Genesene können an den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens teilnehmen. Für Ungeimpfte ist das Risiko bedeutend höher, nach einer Corona-Infektion in Intensivbehandlung zu kommen. Laut Gesundheitsministerium sind rund drei Viertel aller Covid-Intensivpatienten nicht vollständig geimpft.

Den Ernst der Lage verdeutlicht auch die Zahl der Corona-Toten, die weiter steigt. Mit Ende Oktober wurden weltweit 5 Millionen Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 gemeldet.

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Ab sofort dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in Restaurants, Hotels und auf Veranstaltungen

Wann, wo und für wen gilt 2G?

Im Detail bedeutet die neue Regelung, dass Ungeimpfte nicht mehr in die Gastronomie, zum Friseur oder zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen dürfen. Die Gesundheitsbehörde und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Verordnung. Gastronomen, Betreiber und Veranstalter werden bei Verstößen mit bis zu 3600 Euro zur Kasse gebeten, Kunden und Gästen drohen bis zu 500 Euro Strafe bei Missachtung.

Überall, wo bisher 3G galt, also in Kinos, Theatern, Konzerten, bei körpernahen Dienstleistungen, bei Besuchen in Spitälern und Pflegeeinrichtungen, gilt jetzt die 2G-Pflicht. Jede Einrichtung kann zusätzlich die Zutrittsvoraussetzungen verschärfen und etwa zusätzliche Tests oder das Tragen einer Schutzmaske verlangen.

Am Arbeitsplatz gilt grundsätzlich 3G. Für gewisse Bereiche gibt es aber strengere Regeln. Mitarbeiter der Nachtagstronomie aufgepasst: Wer hier nicht geimpft oder genesen ist, kann zwar mit PCR-Test zur Arbeit, muss aber eine FFP2-Maske tragen. Antikörpertests, also etwa die bisher üblichen Nasenbohrer-Tests, reichen nicht mehr für den Grünen Pass.

Bei Veranstaltungen gilt die 2G-Pflicht bei mehr als 25 Teilnehmern. Ab 50 Personen muss die Veranstaltung rechtzeitig bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden. Eine Bewilligung ist ab 250 Teilnehmern erforderlich.

Übergangsfrist bis 6.12.2021

Bis zum 6. Dezember ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich. Eine weitere Ausnahme gilt für mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson immunisierte Personen. Sie brauchten bis 2. Jänner eine zweite Dosis.

In der Hotellerie gilt grundsätzlich 2G, hier gibt es jedoch einige Ausnahmen. Wer nicht als Urlauber, sondern aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen oder zur „Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses“ ein Hotel besucht, kann das auch mit einem Corona-Test. Für Mitarbeiter in Hotels gilt 3G.

Keine Maskenpflicht in der Gastronomie

Die FFP2-Maske ist überall dort zu tragen, wo 2G nicht kontrolliert wird, also etwa in Supermärkten, Apotheken und in öffentlichen Verkehrsmitteln. In der Gastronomie gibt es jedoch weiterhin keine Maskenpflicht.

Touristiker befürchten Umsatzeinbußen

Die großen Hoffnungen für die kommende Wintersaison scheinen nach und nach zu verfliegen. 70 Prozent der Betriebe rechnen wegen der 2G-Regel mit Umsatzeinbußen. Auch der Fachkräftemangel bleibt ein ungelöstes Problem. 84 Prozent der Beherbergungsbetriebe und fast zwei Drittel der Gastronomie- und Freizeitinfrastrukturbetriebe suchen derzeit Mitarbeiter.

Nicht alle stehen der neuen Verordnung kritisch gegenüber. Angeischts des steigenen Infektionsrisikos hätten rund ein Drittel der Betriebe hätten 2G von sich aus eingeführt, ergab der „Tourismusbarometer“ von Deliotte und der ÖHV, bei dem rund 470 Unternehmen befragt wurden.

„Die Maßnahme ist vor dem Hintergrund der rasant steigenden Infiziertenzahlen verständlich – aber die Branche braucht nun finanzielle Unterstützungen, um die entstehenden Umsatzrückgänge auszugleichen“, so ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer.

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