Branchenaufschrei: Hygieneverstöße sollen in Deutschland veröffentlicht werden

Bundestag beschließt: Festgestellte Mängel mit mehr als 350 Euro Strafzahlung sollen sechs Monate lang online einsehbar sein.
März 19, 2019 | Fotos: Shutterstock

Angst vor dem Hygienepranger: In Deutschland sollen Hygieneverstöße in Restaurants, Kantinen und Hotels mit mehr als 350 Euro Strafzahlung ab April für sechs Monate online veröffentlicht werden. Das hat der deutsche Bundestag beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die deutsche Bundesregierung dazu aufgefordert hatte, bis Ende April eine einheitliche Regelung zu finden, wie die Bild-Zeitung und die Tageskarte übereinstimmend berichten.
csm_Hygiene_Header_4c1f418abdDer Verband der Gastronomen befürchtet, dass Betriebe leichtfertig an den öffentlichen Pranger gestellt werden könnten – womöglich mit existenzbedrohenden Folgen.

Immer mehr Gastronomen hatten geklagt

Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland im Aufgabenbereich der Bundesländer. Das führte in der Vergangenheit zu großen regionalen Unterschieden: Manche Bundesländer hatten Hygieneverstöße für drei Monate, andere sogar für sechs oder zwölf Monate veröffentlicht. Dagegen hatten immer mehr Unternehmer geklagt. Seit Ende 2012 gab es dann aufgrund der unterschiedlichen Regelungen so gut wie keine Veröffentlichungen mehr, wie die Bild-Zeitung berichtet.
Auf die 6-Monate-Regelung hat sich nun die Große Koalition nach vielen Diskussionen geeinigt, um eine einheitliche Regelung zu finden. Die Gesetzesänderung legt auch fest, dass die Information unverzüglich online veröffentlicht werden muss. Früher hatte es zum Teil lange Verzögerungen gegeben, wie die Tageskarte schreibt. Außerdem müssen die Behörden in Zukunft unverzüglich mitteilen, wenn der Verstoß behoben wurde – auf derselben staatlichen Webseite, wo der Mangel ursprünglich veröffentlich wurde.

Was passiert mit Kommentaren auf den sozialen Medien?

Verstöße gegen bauliche Anforderungen oder die Vernachlässigung von Aufzeichnungspflichten, die keine Gefahr für die Hygiene oder die Lebensmittel darstellen, sollen dabei nicht berücksichtigt werden. 
Das Problem dabei: Steht ein Betrieb erst einmal am Pranger, berichten Medien darüber und es tauchen Kommentare auf den sozialen Medien auf. Diese ebenfalls nach sechs Monaten zu löschen, ist ein so gut wie unmögliches Unterfangen. 
Der Verband der deutschen Gastronomen DEHOGA fordert daher, die Bußgeldschwelle – angesichts der Höchstgrenze von 50.000 Euro – auf 5000 Euro zu erhöhen. Gastronomen dürften nicht leichtfertig und zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt werden. Das könne existenzbedrohende Folgen haben, die nicht absehbar seien und schnell aus dem Ruder laufen können. 

Der Bundesrat muss noch zustimmen

Bis die neue Regelung ab April 2019 in Kraft tritt, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.
Ein weiteres Manko des Gesetzes ist der fehlende einheitliche Bußgeldkatalog: Was in einem Bundesland ein Verstoß ist, ist in einem anderen Bundesland nicht unbedingt strafbar. Daher soll es nun "schnellstmöglich" eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geben, die einen einheitlichen Bußgeldkatalog ausarbeiten soll. Den Auftrag habe es allerdings schon vor zwei Jahren gegeben, ohne dass sich daraus etwas ergeben hätte, berichtet die Bild-Zeitung. 
"Mehr als dürftig" findet die ehemalige Landwirtschaftsministerin Renate Künast von den Grünen die Einigung, was sie auf Twitter zu Protokoll gibt. Die ernährungspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag findet es in Sachen einheitlicher Bußgeldkatalog "einfach peinlich, dass wir da immer noch nichts vorweisen können". Sie plädiert für das System aus Dänemark: "Da bekommen die Unternehmer, bei denen alle Hygienevorschriften eingehalten werden, einen lachenden Smiley an die Tür geklebt. Das schafft Transparenz und im positiven Sinn einen Wettbewerbsvorteil für die Betriebe, die gut arbeiten."
Für akute Fragen von Restaurantbesuchern und Verbrauchern haben die deutsche Bundesregierung und die Bundesländer gemeinsam ein Portal eingerichtet, das der Information dienen soll:
www.lebensmittelwarnung.de
Wer sich über die genaue Kennzeichnung von Lebensmitteln informieren will, kann dies unter:
www.lebensmittelklarheit.de

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