CDU-Wirtschaftsrat: Unter diesen Bedingungen soll Deutschlands Gastronomie öffnen dürfen
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Der CDU-Wirtschaftsrat befürwortet unter bestimmten Voraussetzungen Lockerungen für Kneipen und Restaurants in der Corona-Krise.
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Der CDU-Wirtschaftsrat befürwortet unter bestimmten Voraussetzungen Lockerungen für Kneipen und Restaurants in der Corona-Krise.
Ausschankverbot für hochprozentigen Alkohol?
„Wenn Abstandsregeln, Höchstgastzahlen im Außen- wie Innenbereich und gegebenenfalls auch reduzierte Geschäftszeiten vorgeschrieben werden, sollte einer behutsamen Lockerung der Beschränkungen im Gastronomiegewerbe nichts im Wege stehen“, sagte Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Unter Umständen kann auch über ein vorübergehendes Ausschankverbot für hochprozentigen Alkohol nachgedacht werden.“
Bundesweit einheitliche Regeln
Der Branche sollte „sobald wie möglich ein Öffnungspfad mit klaren und vor allem bundesweit einheitlichen Regeln und Kriterien aufgezeigt werden“. Klar sei, dass es zunächst keine vollumfängliche Öffnung geben könne, so Steiger.
Die Margen in der Gastronomie seien gering, die finanziellen Rücklagen zumeist klein. „Wir riskieren viel: für das Bild unserer Innenstädte, für die Perspektive des ländlichen Raums und vor allem für unsere Sozialkassen, wenn wir ein Restaurantsterben in Deutschland zulassen.“