Corona-Maßnahmen nicht rechtmäßig? Eugen Block zieht vor Gericht
Dass Gastronom und Hotelier Eugen Block die strengen Corona-Maßnahmen der Regierung nicht gutheißt, hat er von Anfang an kundgetan. Im April hatte er in einem Interview mit dem Spiegel – milde ausgedrückt – seine Skepsis gegenüber Corona-Einschränkungen geäußert und die Regierung in die Kritik genommen. Seine exakten Worte: „Die Herrschaften haben angstgetrieben Panik gemacht.“ Und: „Dann sterbe ich eben drei Tage früher, na und?“
Dass Gastronom und Hotelier Eugen Block die strengen Corona-Maßnahmen der Regierung nicht gutheißt, hat er von Anfang an kundgetan. Im April hatte er in einem Interview mit dem Spiegel – milde ausgedrückt – seine Skepsis gegenüber Corona-Einschränkungen geäußert und die Regierung in die Kritik genommen. Seine exakten Worte: „Die Herrschaften haben angstgetrieben Panik gemacht.“ Und: „Dann sterbe ich eben drei Tage früher, na und?“
In Briefen an die Regierungsmitglieder prangerte er außerdem an, dass das totale Einstellen des öffentlichen Lebens zum wirtschaftlichen Niedergang führe. Den Worten des Ärgers lässt er nun Taten folgen: Block wird die Stadt Hamburg verklagen, wie die Hamburger Morgenpost berichtet.
Warum klagt Eugen Block gegen die Stadt Hamburg?
„Wir haben beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage gegen die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung eingereicht. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht anberaumt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden wir uns dazu nicht öffentlich äußern“, erklärt das Unternehmen gegenüber der Hamburger Morgenpost.
Hoher wirtschaftlicher Verlust für die Block-Gruppe
Während des Corona-Lockdowns hatte auch die Block-Gruppe herbe Verluste erlitten. Der Geschäftsführer des Unternehmens, Stephan von Bülow, erklärte gegenüber dem Hamburger Abendblatt bereits im April, dass es unmöglich sei, im laufenden Kalenderjahr noch Gewinne zu machen: „Klar ist schon jetzt: Wir werden in diesem Jahr keinen Gewinn erwirtschaften, sondern erhebliche Verluste machen. Und die entgangenen Gewinne bekommen wir nicht ersetzt. Das ist weg. Das gleiche gilt für das Eigenkapital, das bereits teilweise vernichtet wurde und mit jedem Tag des Shutdowns weiter vernichtet wird.“
Ob Eugen Block tatsächlich auf Schadenersatz klagen wird – oder besser gesagt: kann – ist abzuwarten. Sollte das Gericht zu seinen Gunsten urteilen, ist es jedenfalls sehr wahrscheinlich, dass er auch diesen Schritt gehen will.