Deutschlands Regierung beschließt „Bundes-Notbremse“
Nach einem wochenlangen Hin und Her zieht die Deutsche Bundesregierung jetzt die Notbremse. Mit einem klaren Beschluss sollen Lockerungen in Regionen mit zu hohem Infektionsgeschehen unterbunden, und damit die dritte Welle gestoppt werden. Mit der am Dienstagvormittag beschlossenen Änderung des Infektionsgesetzes müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.
Liegt die Inzidenz drei Tage über 100, müssen Landkreise oder kreisfreie Städte unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen verhängen. Nur zur Versorgung von Tieren oder zur Berufsausübung darf man dann raus.
Nach einem wochenlangen Hin und Her zieht die Deutsche Bundesregierung jetzt die Notbremse. Mit einem klaren Beschluss sollen Lockerungen in Regionen mit zu hohem Infektionsgeschehen unterbunden, und damit die dritte Welle gestoppt werden. Mit der am Dienstagvormittag beschlossenen Änderung des Infektionsgesetzes müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.
Liegt die Inzidenz drei Tage über 100, müssen Landkreise oder kreisfreie Städte unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am nächsten Morgen verhängen. Nur zur Versorgung von Tieren oder zur Berufsausübung darf man dann raus.
Keine Gastro oder touristische Übernachtungen
Nach dem Kabinettsbeschluss soll das Gesetz laut Agenturmeldungen möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Ab 200 Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohnern müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen. Schlechte Nachrichten gibt es für die Tourismusindustrie: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in der jeweiligen Region verboten sein. Auch die Gastronomie soll in Kreisen mit einer Inzidenz über 100 schließen.
Das bedeutet nun offiziell das Aus für die Modellversuche in den meisten Bundesländern – bis auf Schleswig-Holstein liegen alle Inzidenzen über 100.
Alle Details zur Notbremse
Gelten sollen die verschärften Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.
- Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.
- Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
- Zudem dürfen die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.
- Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
- Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen untersagt sein.
- Geöffnet werden dürfen Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.
- Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.
Die Fallzahlen der Bundesländer im Überblick
Quelle: RKI – Stand 13.4.2021, 0:00 Uhr
Bundesland | Elektronisch übermittelte Fälle | ||||
---|---|---|---|---|---|
Anzahl | Differenz zum Vortag |
Fälle in den letzten 7 Tagen |
7-Tage- Inzidenz |
Todesfälle | |
Baden-Württemberg | 389.388 | 1.122 | 15.948 | 144 | 8.946 |
Bayern | 532.732 | 1.868 | 20.960 | 160 | 13.562 |
Berlin | 153.991 | 539 | 4.399 | 120 | 3.126 |
Brandenburg | 93.523 | 178 | 3.227 | 128 | 3.401 |
Bremen | 22.482 | 96 | 956 | 140 | 422 |
Hamburg | 65.915 | 309 | 2.389 | 129 | 1.412 |
Hessen | 234.519 | 707 | 8.932 | 142 | 6.521 |
Mecklenburg- Vorpommern |
34.020 | 181 | 2.052 | 128 | 914 |
Niedersachsen | 212.176 | 657 | 8.534 | 107 | 5.037 |
Nordrhein-Westfalen | 652.744 | 2.803 | 24.311 | 135 | 14.655 |
Rheinland-Pfalz | 124.741 | 632 | 4.822 | 118 | 3.405 |
Saarland | 33.628 | 66 | 1.165 | 118 | 934 |
Sachsen | 236.496 | 784 | 8.637 | 212 | 8.573 |
Sachsen-Anhalt | 79.541 | 279 | 3.816 | 174 | 2.848 |
Schleswig-Holstein | 53.332 | 197 | 2.055 | 71 | 1.466 |
Thüringen | 103.095 | 392 | 5.003 | 235 | 3.524 |
Gesamt | 3.022.323 | 10.810 | 117.206 | 141 | 78.746 |