Hochzeits-Covid-Cluster Schrems: Kellner vor Gericht
Eigentlich ist eine Hochzeit ein freudiger Anlass. Zu Corona-Zeiten ist sie aber auch ein großes Risiko. Im September beschloss ein Paar, das Risiko einzugehen. Mit schwerwiegenden Folgen. Schon wenige Tage darauf berichteten Medien von etwa 60 CoV-positiven Fällen unter den hunderten Gästen. Das Wort „Hochzeitscluster“ – vor einem Jahr hätte noch niemand gewusst, was damit gemeint sein könnte – war plötzlich in aller Munde.
Wie viele Gäste genau anwesend waren, konnte noch nicht geklärt werden. Indes kündigte Gmünds Bezirkshauptmann Stefan Grusch Anzeigen gegen Teilnehmer an, die beim Contact Tracing gemogelt haben. Ein solcher Fall kam am Montag vor Gericht.
Eigentlich ist eine Hochzeit ein freudiger Anlass. Zu Corona-Zeiten ist sie aber auch ein großes Risiko. Im September beschloss ein Paar, das Risiko einzugehen. Mit schwerwiegenden Folgen. Schon wenige Tage darauf berichteten Medien von etwa 60 CoV-positiven Fällen unter den hunderten Gästen. Das Wort „Hochzeitscluster“ – vor einem Jahr hätte noch niemand gewusst, was damit gemeint sein könnte – war plötzlich in aller Munde.
Wie viele Gäste genau anwesend waren, konnte noch nicht geklärt werden. Indes kündigte Gmünds Bezirkshauptmann Stefan Grusch Anzeigen gegen Teilnehmer an, die beim Contact Tracing gemogelt haben. Ein solcher Fall kam am Montag vor Gericht.
Kellner hatte schon Covid-Symptome
Ein Jugendlicher, der bei der Veranstaltung gekellnert hatte, wurde daraufhin positiv getestet. Beim Contact-Tracing gab er aber nicht an, am Wochenende gearbeitet zu haben. Sogar auf eine Nachfrage des Amtsarztes, dem der Hochzeitscluster schon bekannt war, verneinte er, bei der Veranstaltung gewesen zu sein. Dadurch allein wurde schon die Arbeit des Gesundheitsamtes erschwert.
Was im Falle des Kellners hinzukommt: Schon während der Hochzeit soll er Covid-Symptome gezeigt haben. Trotzdem arbeitete er, und kam mit potenziell hunderten Gästen in Kontakt. Deshalb wurde laut ORF auch wegen der vorsätzlichen Gefährdung anderer durch übertragbare Krankheiten ermittelt.
Am Montag endete der Prozess in einer Diversion. 20 Stunden gemeinnützige Arbeit muss der Angeklagte laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil ableisten, wie der ORF Niederösterreich berichtete. Ob es wegen der Gästezahl bei der Veranstaltung zu einer Anklage kommt, sei noch nicht bekannt.