Einstweilige Verfügung gegen HRS
22.02.2012. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 15. Februar 2012 auf Antrag des Berliner Startups JustBook eine einstweilige Verfügung gegen das Hotelbuchungsportal HRS erlassen. Das OLG Düsseldorf erklärt die Best-Preis-Garantie, die HRS von seinen Hotelpartnern vertraglich einfordert, für kartellrechtswidrig und damit für nichtig. Diese Best-Preis-Garantie führte jahrelang zu einer eingeschränkten Preisfreiheit für Hotels. Dem Hotelbuchungsportal HRS wird durch den Beschluss unter anderem untersagt, die mit JustBook kooperierenden Hotels unter Druck zu setzen und daran zu hindern, günstigere Preise in ihrer App anzubieten.
Das Hotelbuchungsportal HRS ist erst am 10. Februar 2012 durch das Bundeskartellamt wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgemahnt worden. Auch diese Abmahnung wurde mit Unterstützung durch JustBook erwirkt. Die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde kritisierte, dass HRS durch seine Vertragskonditionen Newcomern den Markteintritt erschwert.