Gastro-Öffnung in Österreich: Muss ich mich als Mitarbeiter impfen lassen?
Der Erfolg der Öffnung der Gastronomie und Hotellerie hängt stark vom Voranschreiten der Impfkampagne ab. Rechtlich kann man aber niemanden zum Impfen zwingen – oder? Derzeit ist die Impfung in Österreich freiwillig. Die Ansage auf der Homepage des Bundeskanzleramtes ist klar: Es werde laut Bundesregierung keine allgemeine Impfpflicht geben. Bei der Frage, was Arbeitgeber ihren Angestellten vorschreiben können, wird es aber etwas kompliziert. In Sektoren, wo Mitarbeiter ständigen Kundenkontakt haben, soll nämlich Gästen und Angestellten Sicherheit gewährt werden können.
Der Erfolg der Öffnung der Gastronomie und Hotellerie hängt stark vom Voranschreiten der Impfkampagne ab. Rechtlich kann man aber niemanden zum Impfen zwingen – oder? Derzeit ist die Impfung in Österreich freiwillig. Die Ansage auf der Homepage des Bundeskanzleramtes ist klar: Es werde laut Bundesregierung keine allgemeine Impfpflicht geben. Bei der Frage, was Arbeitgeber ihren Angestellten vorschreiben können, wird es aber etwas kompliziert. In Sektoren, wo Mitarbeiter ständigen Kundenkontakt haben, soll nämlich Gästen und Angestellten Sicherheit gewährt werden können.
Entlassung bei Impfverweigerung?
Kellner, die derzeit noch nicht geimpft sind, müssen sich zumindest einmal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Aber können sie gezwungen werden, sich impfen zu lassen? Ein Fall in New York machte im Februar Schlagzeilen: Eine Kellnerin, die vor der Impfung um Bedenkzeit bat, wurde schlichtweg gefeuert. Ähnliche Szenarien könnten sich laut Experten auch hierzulande abspielen, auch wenn es keine generelle Impfpflicht geben wird. Denn: Den Arbeitgeber trifft eine Schutzpflicht für seine Mitarbeiter, so die Auskunft von D.A.S. Rechtsschutz.
„Wenn Mitarbeiter eine Impfung ablehnen bzw. sich weigern deren Impfstatus preiszugeben und der Arbeitgeber dadurch seine Schutzpflicht nicht erfüllen kann, muss eine weniger gefährdende Tätigkeit gefunden werden“, weiter. Weigert sich der Arbeitnehmer, die neue Tätigkeit zu übernehmen, kann er entlassen werden. Die Kündigung kommt aber erst im Extremfall infrage, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Impfpflicht für Mitarbeiter könnte kommen
Eine verpflichtende Impfung könne unter der Voraussetzung eingeführt werden, dass Mitarbeiter in Berufen mit Körperkontakt arbeiten, heißt es von D.A.S. Kellner würden zu dieser Gruppe gehören.
Die Arbeitsrecht-Expertin Katharina Körber-Risak finde eine Impfpflicht in bestimmten Sektoren sinnvoll, sagte sie kürlzlich im Ö1-Interview. „Man könnte es rechtlich durchsetzen. Es schaut aber nicht danach aus, dass man es politisch auch will“, meinte sie. Sie sei aber zuversichtlich, dass die Impfbereitschaft ohnehin weiter steigen würde. Wie man Menschen zum Impfen motiviert, kann man sich von den USA abschauen. Dort werben immer wieder Privatunternehmen mit Belohnungen für Geimpfte, etwa zuletzt die Biermarke Budweiser mit Freibier oder der Starkoch Jos´e Andrés mit 50 US-Dollar-Gutscheinen.