Grüner Pass: Waum Ski-Saisonkartenbesitzer ihre Buchung erneuern müssen
Der Obmann des Fachverbandes Seilbahnen in der WKO, Franz Hörl, kritisiert die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Grünen Passes. Bei zweifach Geimpften ist der Grüne Pass ab 1. Februar nur mehr 180 Tage – statt der bisherigen 270 Tage – gültig. Durch die neue Reglung würden auf einen Schlag ca. 270.000 der aktuell registrierten und gültigen Tickets geprüft werden müssen. Ein erheblicher Mehraufwand für Unternehmen, und in diesem Umfang ein „Ding der Unmöglichkeit“, so Hörl.
Der Obmann des Fachverbandes Seilbahnen in der WKO, Franz Hörl, kritisiert die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Grünen Passes. Bei zweifach Geimpften ist der Grüne Pass ab 1. Februar nur mehr 180 Tage – statt der bisherigen 270 Tage – gültig. Durch die neue Reglung würden auf einen Schlag ca. 270.000 der aktuell registrierten und gültigen Tickets geprüft werden müssen. Ein erheblicher Mehraufwand für Unternehmen, und in diesem Umfang ein „Ding der Unmöglichkeit“, so Hörl.
Er ruft Gäste dringend auf, die Registrierung und Aktualisierung auf den jeweiligen Online-Plattformen rechtzeitig vorzunehmen. „Dies kann rasch und einfach von zuhause aus erledigt werden und trägt massiv dazu bei, den Prüfaufwand in den Skigebieten zu reduzieren.“
Zum Beispiel „jene, die in den vergangenen Wochen ein neues Zertifikat – wie etwa aufgrund einer Booster-Impfung – erhalten haben“, können neu einchecken. „Damit wird ein Zutritt wieder wie geplant bis zum Saisonende möglich“, informiert Hörl.
Gleichzeitig kritisiert er, dass die Maßnahme seitens der Bundesregierung nicht mit den Nachbarländern abgestimmt wurde: „Dieser Alleingang geht auf Kosten unseres Standortes, dem ohnedies schon mehr Hürden als den Mitbewerbern im benachbarten Ausland auferlegt wurden!“
Nachschärfungen gefordert
Nicht nur aus Tirol kommt Kritik am Grünen Pass. Niederösterreichs Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) und Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger Ludwig (SPÖ) fordern, dass auch Personen, die ihre dritte Impfung früher als 120 Tage nach der zweiten bekommen haben, seine Gültigkeit hat. Derzeit ist das nicht der Fall. Das Gesundheitsministerium plant laut einer Stellungnahme gegenüber des ORF keine entsprechende Anpassung.