Hans im Unglück
Nächster Paukenschlag für Hans im Glück
Nach dem kürzlichen Streit mit einem Franchisenehmer folgt jetzt der nächste Paukenschlag für Hans im Glück. Der klagenden Innenarchitektin Stefanie Rack wurde jetzt vom Oberlandesgericht München Recht gegeben. Stein des Anstoßes war das so genannte Outside In-Konzept für das erste Hans im Glück. Konkret ging es um die für die Kette typische Inneneinrichtung – den Birkenwald. Dieser besteht aus raumhohen Birken ohne Äste in Kombination mit schwarzen Tischgruppen.
Verletzung des Urheberrechtes
Vor Gericht lieferten sich der Gründer der Kette, Thomas Hirschberger und die Architektin Stefanie Rack eine Auseinandersetzung. Diese hatte in der Vergangenheit für das Outside In-Konzept des ersten Restaurants 10.000 Euro erhalten. Zusätzlich war für jeden weiteren Laden eine zusätzliche Summe vereinbart – die jedoch nicht vertraglich festgehalten war. Jetzt klagte die Innenarchitektin Hans im Glück auf Verletzung des Urheberrechts. Im ersten Anlauf war ihre Klage vom Münchner Landesgericht abgewiesen worden. Daraufhin versuchte sie ihr Glück beim Oberlandesgericht und ging in Berufung.
Dagobert Duck
Ihr Anwalt äußerste sich zur Causa folgendermaßen: „Wenn Sie nicht einlenken, wirkt Hans im Glück auf seine Kunden bald wie ein Geld zahlender Dagobert Duck“. Durch eine Unterlassungserklärung, die es dem Gründer verbietet, das Raumkonzept für weitere Ableger zu nutzen, wollte Rack eine Bezahlung für die restlichen Filialen erreichen.
Schlussendlich konnten sich beide Parteien auf eine friedliche Regelung einigen. Die Innenarchitektin trat die Nutzungsrechte für 120.000 Euro an die Kette ab.