Hessen lockert umstrittene Corona-Regeln für Gastronomie
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Hessens Landesregierung lockert die Corona-Einschränkungen für Restaurants, Cafés und Kneipen.
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Hessens Landesregierung lockert die Corona-Einschränkungen für Restaurants, Cafés und Kneipen.
Die umstrittene Vorgabe, dass pro fünf Quadratmeter Fläche nur ein Gast erlaubt ist, fällt von diesem Donnerstag an weg, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte. Gaststätten müssten aber weiterhin für einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen sorgen. So könnten weiterhin nicht alle Sitzplätze belegt werden.
Öffnungstermin für Schwimmbäder und Badeseen noch offen
In einer neuen Corona-Verordnung hielt das Land außerdem weitere Lockerungen fest, die bereits angekündigt waren. So dürfen etwa Vereine ab dem 1. Juni Schwimmbäder wieder für Training und Schwimmkurse nutzen. „Bis Mitte Juni wird die Landesregierung entscheiden, ab wann wieder alle Bürgerinnen und Bürger zum Schwimmen gehen können“, erklärte Sportminister Peter Beuth.
Ziel sei es, dass die Schwimmbäder und Badeseen für den Publikumsverkehr in diesem Sommer wieder öffnen können. „Der Besuch unserer Frei- und Hallenbäder sowie der Badeseen wird dann aber leider noch kein unbeschwertes Vergnügen“, erklärte der Minister. Sauna-, Schwimm- und Wellnessbereiche, die zu einem Übernachtungsbetrieb gehören, dürfen dagegen ab Donnerstag wieder genutzt werden – jedoch ausschließlich von Übernachtungsgästen und nicht von Tagestouristen, wie die Staatskanzlei mitteilte.