Koalition versichert Gastronomie 7-Prozent-Mehrwertsteuer
Es ist nur ein Satz im 146 Seiten langen Koalitionsvertrag, der am Mittwoch nach einem Verhandlungsmarathon von CDU, CSU und SPD vorgestellt wurde. Doch es ist ein Satz, auf den die Branche lange gewartet hat: „Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 1.1.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.“

Es ist nur ein Satz im 146 Seiten langen Koalitionsvertrag, der am Mittwoch nach einem Verhandlungsmarathon von CDU, CSU und SPD vorgestellt wurde. Doch es ist ein Satz, auf den die Branche lange gewartet hat: „Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 1.1.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.“

Bereits im März hatten die Parteien in Sondierungspapieren die Rückkehr der Steuererleichterung angekündigt. Die Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag bedeutet einen weiteren, wichtigen Schritt zur gesetzlichen Umsetzung. Zuvor müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.
Im Zuge der Pandemie war die Mehrwertsteuer auf Speisen in Gaststätten von 19 auf 7 Prozent reduziert worden, um Gastronomen in der Krisenzeit zu entlasten. Nachdem mit dem Ende der Lockdowns und der Einschränkungen die wirtschaftlichen Probleme nicht weniger wurden, hat sich die Branche für das Bestehen der 7 Prozent eingesetzt. Doch Ende 2023 kehrten die 19 Prozent wieder zurück – die Ampel konnte sich nicht auf eine weitere Verlängerung der Steuersenkung einigen.
„Alle Kosten im Gastgewerbe sind in den letzten beiden Jahren explodiert. Personalkosten sind um rund 40 Prozent gestiegen, die Lebensmittelpreise haben sich verdoppelt. Viele Gastronomen haben nichts mehr verdient und mussten schließen“, sagte ‚Gastroflüsterer‘ Kemal Üres im Gespräch mit Rolling Pin.
Branchenverbände erfreut
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA begrüßt die Einigung. „Deutschland braucht gerade jetzt eine handlungsfähige Regierung“, sagt Präsident Guido Zöllick. „Der am Mittwoch vorgestellte Koalitionsvertrag enthält wichtige Verbesserungen für unsere Branche – wie die Umsatzsteuerreduzierung für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 auf dauerhaft sieben Prozent, die Wochenarbeitszeit und Bürokratieabbau. Damit werden wichtige Weichen für die Zukunft der 200.000 gastgewerblichen Betriebe und ihrer zwei Millionen Beschäftigten gestellt.“
Bezüglich Bürokratieabbau heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir werden Dokumentationspflichten insbesondere für Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie abbauen. Dazu setzen wir vermehrt auf Sanktionierung von Verstößen statt auf regelmäßige Nachweispflichten.“