Mehr Tempo mit Impfungen, Ende kostenloser Tests: Das planen die Länderchefs

Mehr Schwung für Impfungen, Ende der kostenlosen Tests und Gastronomie mit 3G-Nachweis: Das könnte auf der Ministerpräsidentenkonferenz heute in Deutschland beschlossen werden.
August 10, 2021 | Fotos: beigestellt

Auf der heutigen Bund-Länder-Konferenz wird unter anderem das weitere Vorgehen der Regierung im Kampf gegen die vierte große Corona-Infektionswelle im Herbst und Winter beschlossen. Branchenvertreter der Gastronomie und Hotellerie forderten die Bundesregierung im Vorfeld auf, einen weiteren Lockdown abzuwenden. Nach insgesamt neun Monaten Lockdown erholt sich die Branche nur langsam von den bleibenden Umsatzeinbrüchen. Schwerpunkte bei den Beratungen heute sind die Beschleunigung der Impfungen und ein Ende von kostenlosen Schnelltests.

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Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder appellieren an die Bevölkerung, „jetzt schnellstmglich die bestehenden Impfangebote gegen das SARS-CoV2-Virus wahrzunehmen“

Auf der heutigen Bund-Länder-Konferenz wird unter anderem das weitere Vorgehen der Regierung im Kampf gegen die vierte große Corona-Infektionswelle im Herbst und Winter beschlossen. Branchenvertreter der Gastronomie und Hotellerie forderten die Bundesregierung im Vorfeld auf, einen weiteren Lockdown abzuwenden. Nach insgesamt neun Monaten Lockdown erholt sich die Branche nur langsam von den bleibenden Umsatzeinbrüchen. Schwerpunkte bei den Beratungen heute sind die Beschleunigung der Impfungen und ein Ende von kostenlosen Schnelltests.

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Deutschlands Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder appellieren an die Bevölkerung, „jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das SARS-CoV2-Virus wahrzunehmen“

Der Entwurf des Beschlusspapiers für die Ministerpräsidentenkonferenz am 10.08.2021:

  1. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder appellieren eindringlich an die Bevölkerung in Deutschland, soweit noch nicht geschehen, jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote gegen das SARS-CoV2-Virus wahrzunehmen. Bei den derzeit fast ausschließlich verimpften mRNA-Impfstoffen besteht ein vollständiger Impfschutz 2 Wochen nach der Zweitimpfung. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen. Die Impfstoffe haben sich sowohl in den Zulassungsstudien als auch in der monatelangen weltweiten millionenfachen Anwendung als sehr sicher und gegen die in Deutschland derzeit vorherrschende Delta-Variante als wirksam erwiesen. Die Impfzentren vor Ort werden durch niedrigschwellige, zielgruppenbezogene und aufsuchende Angebote den Zugang zur Impfung erleichtern. Bund und Länder fordern die Arbeitgeber in Deutschland auf, ihrerseits ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen, insbesondere durch Information von Beschäftigten, Schaffung von betrieblichen Impfangeboten durch Betriebsärzte sowie Freistellung der Beschäftigten zur Wahrnehmung von Impfangeboten. Die Impf-Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. August werden umgesetzt.
  1. WerübereinenvollständigenImpfschutzverfügt,schütztdamitsichundandere vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2-Virus und damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle des Virus. Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer COVID19-Erkrankung genesen ist. Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Darüber hinaus hat das RKI seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
  2. Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Ferner ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen. Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt wichtig und daher für die gesamte Bevölkerung verbindlich vorgeschrieben. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
  3. Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem X. August 2021 für alle Personen ab 6 Jahren, die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind und auch keine Schüler sind, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, als Voraussetzung in folgenden Fällen vorsehen:
    1. Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
    2. ZugangzurInnengastronomie
    3. Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
    4. TeilnahmeanGottesdienstenoderanderenreligiösenZusammenkünftenin Innenräumen
    5. Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
    6. Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
    7. Beherbergung: Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des AufenthaltsDie Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt werden, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter X Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.
      Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.
  1. Die kostenlosen Bürgertests haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle der SARS-CoV2-Pandemie in Deutschland zu unterbrechen und haben den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Sicherheit im Alltag gegeben. Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist allerdings eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt. Daher wird der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom X. Oktober 2021 beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
  2. Veranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs sind die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen („superspreading events“) verbunden sind. Dieses Risiko steigt noch einmal erheblich, wenn von den Teilnehmern nicht während des gesamten Verlaufs feste Sitzplätze mit entsprechenden Abständen eingenommen werden. In Innenräumen spielt der Luftaustausch, etwa durch raumlufttechnische Anlagen, eine erhebliche Rolle. Daher sind für diese Bereiche dem zuständigen Gesundheitsamt Hygienekonzepte vorzulegen, die alle diese Aspekte gewichten und das Ansteckungsrisiko wirksam minimieren. Die Länder und Kommunen werden weiterhin durch einschränkende Regelungen oder situationsbezogenen Entscheidungen im Einzelfall die zulässige Teilnehmerzahl und den Zugang begrenzen, wo dies erforderlich ist.
  1. Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virusdie bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.
  2. Bund und Länder sind sich einig, dass die seit 1.8. tagesaktuell erhobene Hospitalisierung von COVID19-Patienten als Indikator für schwere Krankheitsverläufe eine wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens ist. Sie werden gemeinsam darauf achten, dass die Daten aktuell und vollständig erhoben werden. So kann in Zukunft schnell und präzise abgeschätzt werden, in welchem Umfang das Neuinfektionsgeschehen noch immer angesichts der wachsenden Immunität in der Bevölkerung zu schweren Verläufen führt und damit sowohl für die Betroffenen als auch für die Belastung des Gesundheitssystems eine Gefahr darstellt. Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens genau beobachten und sich auf weitere Maßnahmen verständigen, falls die Anstrengungen beim Impfen und Testen nicht ausreichen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.
  3. DieobengenanntenMaßnahmenundderensituationsgerechteAnpassunginden Herbst und Wintermonaten beruhen überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die von den jeweils zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind, um der Situation zu begegnen. Vor diesem Hintergrund bitten sie den Deutschen Bundestag zu erwägen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu erklären.

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