Nach Corona-Lockerungen: Kritik an uneinheitlichen Regeln für Gastronomie

Die coronabedingten Einschränkungen haben auch das Gastgewerbe hart getroffen. In immer mehr Bundesländern werden die Regeln gelockert. Von regionalen Branchenverbänden gibt es kritische Töne.
Mai 18, 2020

 

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Das Gastgewerbe kann in vielen Bundesländern zumindest ein bisschen aufatmen. Heute, Montag, werden in weiteren Bundesländern die Öffnungsverbote für Restaurants, Cafés, Hotels und andere Einrichtungen aufgehoben. Der Branchenverband Dehoga kritisierte allerdings uneinheitliche Regelungen auch auf Landesebene.

 

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Das Gastgewerbe kann in vielen Bundesländern zumindest ein bisschen aufatmen. Heute, Montag, werden in weiteren Bundesländern die Öffnungsverbote für Restaurants, Cafés, Hotels und andere Einrichtungen aufgehoben. Der Branchenverband Dehoga kritisierte allerdings uneinheitliche Regelungen auch auf Landesebene.

Sogar auf Landesebene uneinheitliche Regelungen

In Hamburg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein sind Hotels und Ferienwohnungen wieder geöffnet. In fast allen Bundesländern dürfen auch Restaurants und Cafés nun Gäste im Innenbereich empfangen. In Bayern gilt das bisher nur für Biergärten und Außenbereiche. In Sachsen-Anhalt mussten die Wirte bei ihren Landräten und Oberbürgermeistern dazu Sonderanträge stellen und ein eigenes Hygienekonzept nachweisen.

In den Ländern unterscheiden sich die Regelungen weiter stark: Während in Berlin Kneipen auch am Wochenende noch geschlossen blieben, konnten beispielsweise in Brandenburg die Wirte bereits des Ausschank starten. Überall gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln: Menschen müssen in Restaurants 1,5 Meter Abstand halten, Service-Kräfte dürfen häufig nur mit einem Mund-und-Nasen-Schutz bedienen.

Dehoga: Wiederöffnung lohnt sich nicht für alle

Auch bei Hotels und Ferienunterkünften zeigt sich ein ähnlicher Flickenteppich: Während in Bayern oder Berlin eine Öffnung noch bevorsteht, können in Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder dem Saarland Gäste bereits wieder in den dortigen Unterkünften übernachten. In Mecklenburg-Vorpommern ist das nur für Einwohner dieses Bundeslandes möglich, bis 25. Mai gilt ein Einreiseverbot.

Nach Einschätzung der Landesvereinigungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) im Saarland und in Hessen lohnt sich die Wiederöffnung unter Auflagen jedoch nicht für alle Gastronomiebetriebe. Viele würden ihre Lokale und Kneipen noch zulassen, auch um zu schauen, wie die Gäste die Angebote annehmen, teilte der Dehoga Saarland mit.

Der Dehoga-Landesverband Brandenburg kritisierte die unterschiedliche Umsetzung der Lockerungsverordnungen des Landes durch Kommunen und Landkreise für das Gastgewerbe und wünschte sich mehr Einheitlichkeit. Er bekomme zahlreiche wütende Anrufe von Kollegen, die sich über unterschiedliche Regelungen beschwerten, sagte der brandenburgische Dehoga-Präsident Olaf Schöpe.

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