Revision abgelehnt: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis
Die Verurteilung Alfons Schuhbecks wegen Steuerhinterziehung stellte sein Leben auf den Kopf. Einst galt er als Gewürzpapst, Botschafter gesunder Ernährung und gerne gesehener Gast(-geber) in zahlreichen TV-Sendungen, doch in letzter Zeit liest man seinen Namen in den Schlagzeilen nunmehr in Verbindung mit der anstehenden Gefängnisstrafe.
Nach dem Urteilsspruch legte Schuhbeck Revision ein und konnte so den Antritt der Strafe bisher aufschieben
Die Verurteilung Alfons Schuhbecks wegen Steuerhinterziehung stellte sein Leben auf den Kopf. Einst galt er als Gewürzpapst, Botschafter gesunder Ernährung und gerne gesehener Gast(-geber) in zahlreichen TV-Sendungen, doch in letzter Zeit liest man seinen Namen in den Schlagzeilen nunmehr in Verbindung mit der anstehenden Gefängnisstrafe.
Nach dem Urteilsspruch legte Schuhbeck Revision ein und konnte so den Antritt der Strafe bisher aufschieben. Bei öffentlichen Auftritte in kleinem Kreis, wie etwa bei Kochkursen und zuletzt einer Signierstunde in Altötting, zeigte er sich moderat gut gelaunt. Doch heute teilte der Bundesgerichtshof (BHG) in Karlsruhe mit, dass das Urteil weitgehend rechtskräftig sei. Alleine über die Vermögensabschöpfung müsse das Landgericht München I neu verhandeln.
Nach Ablehnung der Revision muss Schuhbeck nun ins Gefängnis. Das Münchner Gericht hatte den Starkoch im Herbst vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Laut Urteil hatte er in seinen beiden Münchner Restaurants gut zwei Millionen Euro an Steuern hinterzogen.
Wie Schuhbecks Anwalt über einen Sprecher erklärte, drohe der Haftantritt erst, „wenn eine andere Kammer des Landgerichts München I rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden hat.“