Urteil im Prozess Alfons Schuhbeck gefällt
„Wenn ich etwas ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun – ich muss mir aber selber eingestehen, dass ich kein guter Kaufmann bin“, der Fernsehkoch Alfons Schuhbeck zu Beginn des Prozesses erklärt. Gegen ihn wurde vorgeworfen, Einnahmen in Höhe von mehr als 2,3 Millionen Euro in zwei seiner Restaurants am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Zuletzt hatte Schuhbeck ein Teilgeständnis, dann ein volles Geständnis abgelegt.
„Wenn ich etwas ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun – ich muss mir aber selber eingestehen, dass ich kein guter Kaufmann bin“, der Fernsehkoch Alfons Schuhbeck zu Beginn des Prozesses erklärt. Gegen ihn wurde vorgeworfen, Einnahmen in Höhe von mehr als 2,3 Millionen Euro in zwei seiner Restaurants am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Zuletzt hatte Schuhbeck ein Teilgeständnis, dann ein volles Geständnis abgelegt.
Urteil: 3 Jahre und 2 Monate Haft ohne Bewährung
Der Prozess wurde am Dienstagmorgen mit der Befragung eines Sommeliers aus dem Restaurant Südtiroler Stuben fortgesetzt. Der Zeuge berichtete, dass Stammkunden des Öfteren einen Rabatt von bis zu 30 Prozent erhalten haben. Eine von Schuhbecks Anwälten angekündigte Wiedergutmachungszahlung, die siech strafmildernd hätte auswirken können, sei nach Absprung eines Investors doch nicht eingegangen, wie Medien berichteten.
Nach der Mittagspause wurde ein Brief der Mitarbeiter aus dem Restaurant verlesen. „Lassen Sie bitte Milde walten. Wir haben Alfons Schuhbeck als harten Hund kennengelernt, schließlich haben seine Produkte höchsten Qualitätsanspruch. Andererseits haben wir ihn aber auch als Menschen schätzen gelernt, weil er uns gezeigt hat, wie die Produktionsabläufe besser gehen. Er hatte für uns immer ein offenes Ohr. Wir möchten unseren Alfons nicht verlieren“, heißt es dort.
Am Dienstag um 15 Uhr wurde dann das Urteil verkündet: Schuhbeck muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Sein wegen Beihilfe angeklagter Mitarbeiter Jürgen W. bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Unabhängig vom Urteil hatte der Prozess bereits berufliche Konsequenzen für den Fernsehkoch. Der BR hat kurz nach dem ersten Geständnis Schuhbecks dessen Kochsendungen aus dem Programm gestrichen.