Sonderregelung für Insolvenzantragspflicht läuft aus – Kommt jetzt die Gastro-Pleitewelle in Deutschland?

Unternehmen in Deutschland, die noch auf die staatlichen Corona-Hilfen warten, sind bisher von der Insolvenzantragspflicht befreit. Doch die Sonderregelung läuft am Freitag aus. Kommt jetzt die große Pleitewelle?
April 29, 2021 | Fotos: Shutterstock

Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist 2020 auf den tiefsten Stand seit rund 21 Jahren gesunken. Der Grund: Im März 2020 hatte die Bundesregierung die Insolvenzmeldepflicht ausgesetzt. Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie zahlungsunfähig geworden sind, konnten die Insolvenz vermeiden und sich mit Corona-Hilfen aus der Lage befreien. Die Aussetzung wurde immer wieder verlängert, aber in abgemilderter Form. Seit Jänner gilt sie für Unternehmen, die noch auf die Auszahlung der November- und Dezemberhilfe warten. Die Sonderregelung endet aber mit 30. April.

Insolvenz
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nur mehr bis 30. April und wird nicht verlängert. Jetzt drohen strafrechtliche Folgen für Unternehmen, die annehmen, die Sonderregelung laufe weiter

Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist 2020 auf den tiefsten Stand seit rund 21 Jahren gesunken. Der Grund: Im März 2020 hatte die Bundesregierung die Insolvenzmeldepflicht ausgesetzt. Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie zahlungsunfähig geworden sind, konnten die Insolvenz vermeiden und sich mit Corona-Hilfen aus der Lage befreien. Die Aussetzung wurde immer wieder verlängert, aber in abgemilderter Form. Seit Jänner gilt sie für Unternehmen, die noch auf die Auszahlung der November- und Dezemberhilfe warten. Die Sonderregelung endet aber mit 30. April.

Insolvenz
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt nur mehr bis 30. April und wird nicht verlängert. Jetzt drohen strafrechtliche Folgen für Unternehmen, die annehmen, die Sonderregelung laufe weiter

Kommt also im Mai die große Pleitewelle? Michael Huther, der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW), hält das Szenario für übertrieben. „Viele Betriebe sind vom Lockdown gar nicht betroffen“, sagte er zur Saarbrücker Zeitung. Allerdings halte er eine Verlängerung der Aussetzung für einzelne Bereiche, die besonders schwer unter den Folgen der Pandemie leiden, für sinnvoll: „Man könnte das sicher gut begründen für einzelne Bereiche wie für das Hotel- und Gastgewerbe“, so Huther.

SPD fordert Verlängerung der Sonderregelung

Politiker der SPD fordern eine Verlängerung der Aussetzung zur Antragspflicht. Das soll Unternehmen, die immer noch auf Hilfszahlungen warten, mehr Zeit geben. Gerade Gastronomie und Hotellerie steht das Wasser bis zum Hals, eine Öffnung der Branchen ist in Deutschland nicht in Sichtweite.

IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe macht in einem Kommentar auf die Ironie des Datums des Wiedereintritts der Meldepflicht aufmerksam: „Just mit dem „Tag der Arbeit“ am 1. Mai werden viele Unternehmen in Deutschland entscheiden müssen, ob sie noch einen Ausweg aus der Corona-Krise sehen oder ihren Kampf ums Überleben und die Arbeitsplätze verloren geben müssen.“

Ingrid Hartges, Dehoga-Hauptgeschäftsführerin, sagte, es könne nicht sein, „dass Unternehmen ab dem 1. Mai Insolvenz anmelden müssen, nur, weil staatliche Hilfen noch nicht bei ihnen angekommen sind oder weil notwendige Verbesserungen des aktuellen Hilfsprogramms für größere Unternehmen noch ausstehen.“

Das Problem ist, dass viele Unternehmer gar nicht wissen, dass die Aussetzung nicht für sie gilt
Insolvenzanwalt Lucas Flöther warnt Unternehmer vor rechtlichen Schwierigkeiten

Rechtliche Schwierigkeiten drohen für nachlässige Unternehmer

„Das Problem ist, dass viele Unternehmer gar nicht wissen, dass die Aussetzung nicht für sie gilt. Sie können dadurch strafrechtlich belangt werden, weil sie keine Insolvenz anmelden, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Hinzu kommt das große Risiko einer privaten Haftung“, sagte der Insolvenzanwalt Lucas Flöther zu Business Insider.

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