Tiroler Hotel: Rechtsstreit um Hakenkreuz

Ein Hotel im Zillertal klagt gegen einen Gast, der wegen Bildern von Soldaten in Wehrmachtsuniform im Eingangsbereich eine negative Onlinebewertung abgegeben hatte.
September 5, 2019 | Fotos: Shutterstock

Worum geht es?

Ein Urlauber hatte online eine negative Bewertung für ein 4-Sterne-Hotel in Tirol abgegeben, weil dort Porträts von Soldaten in Wehrmachtsuniform aufgehängt waren. Das Hotel erhebt nun Anklage gegen den Gast. Stein des Anstoßes waren laut der Tageszeitung Standard gerahmte Schwarzweißfotos von zwei Männern, die im Eingangsbereich über einem Blumengesteck angebracht waren, woraus der deutsche Gast den Schluss zog, es handle sich um eine besondere Würdigung der Männer, von denen einer in eine Wehrmachtsuniform mit Hakenkreuz gekleidet war.

Hotel Tirol Nazisymbolik

Porträts von Soldaten in Wehrmachtsuniformen veranlassten den Gast in einem Hotel in Tirol, Klage einzureichen. 

Welche Bewertung hat der Gast abgegeben?

Daraufhin fühlte sich der Gast zu einer Bewertung des Betriebs im Zillertal auf der Online-Buchungsplattform Booking.com veranlasst, die er mit dem Titel „Am Hoteleingang: Bild vom Nazi-Opa“ versah, wie der Standard berichtet. Er veröffentlichte die Bewertung unter Pseudonym und verfasste eine ähnliche Bewertung in englischer Sprache auf der Plattform Tripadvisor. Allerdings konnte das Hotel die Bewertung über die Buchungsnummer auf seine Person zurückführen.

Warum klagt das Hotel?

Die Männer auf den Porträtfotos sind der Onkel und der Großvater der Hotelbesitzerin, die den Kommentar des Gastes als Beleidigung ihrer Vorfahren empfindet und dagegen nun rechtlich vorgeht. Sie bestritt zunächst, dass die Männer Mitglieder der NSDAP waren.

Die Anklage lautet auf Beleidigung und falsche Tatsachenbehauptung. Es geht um einen Streitwert von 20.000 Euro. Laut dem Anwalt der Hotelbesitzerin würde die Kritik des Gastes den Eindruck der Sympathie mit dem Nationalsozialismus nahelegen.

Warum klagt auch der Gast?

Der Gast klagte seinerseits ein Familienmitglied der Hotelbesitzerin, das ihn mehrmals angerufen hatte, um ihn dazu zu bringen, seine Bewertung von Booking.com zu entfernen.

Das Landesgericht Innsbruck hat den Gast mittlerweile per einstweiliger Verfügung aufgefordert, die Löschung der Onlinebewertung durchzuführen und weitere Aussagen dieser Art zu unterlassen, weil das Recht auf freie Meinungsäußerung in diesem Fall weniger hoch zu bewerten sei als das Interesse der Klägerin, ihren guten Ruf zu wahren.

Wie geht es weiter?

Der Prozess ist laut Standard noch nicht abgeschlossen, weil es dem Gast gelungen ist, zu beweisen, dass die auf den Porträtfotos abgebildeten Männer doch NSDAP-Mitglieder waren. Die Hotelbesitzerin hatte das mit dem Argument abgestritten, dass alleine die Tatsache, dass jemand eine Wehrmachtsuniform trägt, noch nicht heißt, dass diese Person ein Nazi ist.

Nichtsdestotrotz hat die Klägerin die Bilder mittlerweile aus dem Eingangsbereich des Hotels entfernt, wenngleich sie angab, es sei das einzige erhaltene Foto des Onkels, weshalb sie eben dieses aufgehängt hatte und kein anderes.

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