Yoko Ono verklagt Hamburger Bar
Causa Yoko Ono gegen Yoko Mono
Weil der Name der Hamburger Szenekneipe ihrem eigenen zu ähnlich sei, verklagte Yoko Ono die Yoko Mono Bar. Über eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei ging sie rechtlich gegen das Lokal in der Hansestadt vor. Am 12. Juli bekam sie vom Hamburger Landgericht recht, das eine einstweilige Verfügung gegen die Bar ausstellte, die auch eine Strafandrohung von 250.000 Euro enthält.
Der Besitzer, Nima Garous-Pour, hat das Urteils vorerst angenommen und den Namen Yoko überklebt. Nach über 17 Jahren wurde das Lokal nun zu Mono Bar umbenannt. Aber Garous-Pour kündigte über seinen Anwalt an, Widerspruch einzulegen, da von Verwechslungsgefahr seiner Meinung nach keine Rede sein könne.
Mittlerweile gehört die Mono Bar aber der Vergangenheit an. Nicht wegen der Klage Yoko Onos, sondern wegen einem jahrelangen Streit zwischen Garous-Pour und seinem Vermieter, infolge dessen er den Mietvertrag schließlich kündigte.