Wer nicht fragt, bleibt dumm
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Es gibt vielleicht eine Sache, bei der man sagen könnte: Früher war alles besser. Also jetzt nicht das Bier, sondern dass Bier als Grundnahrungsmittel galt und damals auch von Kindern getrunken wurde. Das war auch der Grund, warum Herzog Wilhelm IV. von Bayern am 23. April 1516 in Ingolstadt sein Reinheitsgebot erließ. Ihm lag viel daran, dass die Qualität stimmte, und so durften nur mehr Gerste, Hopfen und Wasser zur Herstellung verwendet werden. Verbannt waren damit Fliegenpilze, Ochsengalle oder Pech, gerne auch Bilsenkraut, Tollkirschen und Muskatnuss, die für deftige Rauschzustände verantwortlich waren. Erst 1906 kam es zu dem einheitlichen Reinheitsgebot für ganz Deutschland – doch gilt das bayerische Reinheitsgebot heute als das älteste Lebensmittelgesetz der Welt. Alsdann: Prost auf Herzog Wilhelm – wenn der wüsste, was er damit losgetreten hat!