Die Arbeitslosenversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Ihr hauptsächlicher Zweck besteht darin, erwerbslosen Personen während ihrer Arbeitssuche ein Einkommen zu sichern. Weitere Aufgaben sind die Arbeitsplatzförderung, die Beratung und Hilfe bei der Arbeitssuche und die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Der Beitragssatz beträgt 6,5 %. Verschiedene Beitragssätze wie zum Beispiel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der Arbeitsförderung nicht gebräuchlich.